Mit der Gesetzesnovelle wird gut integrierten Fremde ein rascherer Zugang zur österreichischen Staatsbürgerschaft eröffnet: Bei hervorragenden Deutschkenntnissen bzw. bei besonderem zivilgesellschaftlichem Engagement ist eine Einbürgerung künftig bereits nach sechs Jahren möglich. Zudem werden eheliche und uneheliche Kinder im Staatsbürgerschaftsrecht gleichgestellt, die Einbürgerung von Adoptivkindern erleichtert, die Bestimmungen über den nachzuweisenden gesicherten Lebensunterhalt adaptiert und verschiedene Härtefallregelungen verankert.
Die Grünen sind mit den Verbesserungen im Gesetz allerdings nicht zufrieden. Auch nach der Novellierung entspreche das österreichische Staatsbürgerschaftsgesetz vielen internationalen Kriterien nicht, zeigte sich die Abgeordnete Alev Korun überzeugt. Demgegenüber kritisiert die FPÖ die ihrer Ansicht nach generell zu lockere Vergabe der österreichischen Staatsbürgerschaft. Seitens des BZÖ sieht Abgeordneter Peter Westenthaler keine Notwendigkeit, die bestehende zehnjährige Mindestwartefrist auf die Staatsbürgerschaft zu verkürzen.
Integrationsstaatssekretär Sebastian Kurz (ÖVP), unter dessen Ägide die Reform ausgearbeitet wurde, bekannte sich dazu, dass Österreich im internationalen Vergleich bei der Vergabe von Staatsbürgerschaften restriktiv vorgehe. Er sprach sich auch dezidiert dagegen aus, den Erwerb der Staatsbürgerschaft vom Einkommen zu entkoppeln.
(Quelle: salzburg24)