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Stadler rechnet nicht mit Disziplinar-Maßnahmen

Stadler wurde zu 14 Monaten bedingt verurteilt
Veröffentlicht: 20. Juni 2014 12:13 Uhr
Der wegen schwerer Nötigung von FPÖ-Chef Heinz-Christian Strache - nicht rechtskräftig - zu 14 Monaten bedingt verurteilte Ewald Stadler, im Zivilberuf Rechtsanwaltsanwärter, rechnet nicht mit disziplinarrechtlichen Maßnahmen der Rechtsanwaltskammer. Er hält die Verurteilung in der "Wehrsport"-Foto-Affäre für "demokratiepolitisch bedenklich". Die Staatsanwaltschaft verzichtet auf Rechtsmittel.

Für allfällige disziplinarrechtliche Maßnahmen zuständig ist die Rechtsanwaltskammer Niederösterreich, weil Stadler in der Kanzlei Gernot Steiers in Perchtoldsdorf als Anwärter tätig ist. Im Disziplinarstatut sind Strafen dafür vorgesehen, wenn ein Rechtsanwalt "schuldhaft die Pflichten seines Berufes verletzt oder inner- oder außerhalb seines Berufes durch sein Verhalten die Ehre oder das Ansehen des Standes beeinträchtigt". Sie reichen vom schriftlichen Verweis über eine Geldbuße, die vorübergehende Untersagung der Ausübung bis zur Streichung von der Liste der Rechtsanwälte. Für Rechtsanwaltsanwärter ist in diesem Bundesgesetz auch noch ein Verbot der Aufnahme zur praktischen Verwendung vorgesehen.

Auch Einstweilige Maßnahmen sind - schon während einem Verfahren - möglich. Solche gab es gegen ihn nicht, sagte Stadler am Freitag zur APA. Er rechnet überhaupt nicht mit der Aufnahme eines Disziplinarverfahrens, weil er kein "standesunwürdiges Verhalten" gesetzt habe. Und wenn, dann würde ein Disziplinarverfahren erst nach Rechtskraft des Urteils aufgenommen.

Bis zu dieser wird es noch einige Zeit dauern. Die Staatsanwaltschaft ist zwar mit dem Urteil zufrieden und wird keine Rechtsmittel einlegen, sagte Sprecherin Nina Bussek am Freitag. Aber Stadler hat Berufung angemeldet - die Sache geht also an das Oberlandesgericht.

Der frühere FPÖ- und BZÖ- und jetzige REKOS-Politiker rechnet damit, dass seine Verurteilung dort aufgehoben wird. Stadler sieht den Tatbestand der Nötigung nicht erfüllt - selbst wenn "es sich so abgespielt hätte, wie das Gericht unterstellt". Aber es könne nicht als Nötigung erachtet werden, wenn man einen Politiker mit seiner Vergangenheit konfrontiert und zum Rücktritt auffordert. Sollte das Obergericht das Urteil nicht aufheben, "ist jede Rücktrittsaufforderung an einen Politiker in Zukunft eine potenzielle Straftat", argumentiert Stadler. Dann wäre ja "Politiker zu sein eine pragmatisierte Stellung, die man sozial nicht mehr gefährden darf".

In dem Prozess am Wiener Straflandesgericht, der am Mittwoch mit der Verurteilung endete, ging es um den ins Jahr 2006 zurückreichenden Machtkampf innerhalb der FPÖ zwischen Stadler und Strache. Richterin Andrea Philipp sah es als erwiesen an, dass Stadler den FPÖ-Chef dazu genötigt hat, der von ihm geleiteten Freiheitliche Akademie weiterhin Fördergelder zuzuerkennen - mit der Drohung, "Wehrsport"-Jugendfotos von Strache in Militäruniform zu veröffentlichen.

(Quelle: salzburg24)

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