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Steuerkritik von Autofahrern und Tabak-Industrie

Veröffentlicht: 22. Jänner 2014 07:52 Uhr
Breite Kritik am Steuerpaket der Regierung kommt erwartungsgemäß von Autofahrern und Tabakindustrie. Probleme hat die am Mittwoch ablaufende Begutachtung aber auch bei den Details des Abgabenänderungsgesetzes aufgezeigt: So hinterfragt der Verfassungsdienst das Vorgehen der Politik beim Glücksspielgesetz, und der Rechnungshof kritisiert die Verschiebung der Mehreinnahmen zugunsten der Länder.

Trotz der kurzen Begutachtungsfrist von nur zwölf Tagen sind bereits gut drei Dutzend Stellungnahmen im Parlament eingelangt - darunter auch zahlreiche von Privatpersonen, die sich über die Steuererhöhungen für Autos (Versicherungs- und KfZ-Steuer, NoVA) beschweren. Der SPÖ-nahe Autofahrerklub ARBÖ kritisiert, dass damit auch einkommensschwache Personen belastet würden: So verteuere die leistungsabhängige Staffelung der Versicherungssteuer auch Vans für Großfamilien.

Die Austria Tabak warnt, dass die durch die Tabaksteuer-Erhöhung erwarteten Mehreinnahmen möglicherweise nicht realisiert werden können. Schon im Vorjahr seien 20 Prozent der Zigaretten aus dem Ausland importiert worden und dieser Trend werde durch die nunmehrige Verteuerung noch verstärkt. Der Konzern erwartet, dass der Preisanstieg teils deutlich über 15 Cent pro Packung Zigaretten liegen wird und plädiert dafür, den Import von Zigaretten aus anderen EU-Ländern auf 300 Stück (derzeit zumindest 800) zu begrenzen. Ähnliche Bedenken hegt Imperial Tobacco.

Kritik gibt es am Plan der Regierung, Verstöße gegen das Glücksspielgesetz im Zweifelsfall von den Verwaltungsbehörden anstatt von den ordentlichen Gerichten verfolgen zu lassen. Illegales Glücksspiel kann derzeit sowohl nach den Verwaltungsstrafbestimmungen des Glücksspielgesetzes (§52) als auch nach den gerichtlichen Strafbestimmungen des Strafgesetzbuches (§168) verfolgt werden. Weil nur eines von beiden angewandt werden darf (Doppelbestrafungsverbot), will die Regierung nun im Zweifelsfall den Verwaltungsstrafbestimmungen im Glücksspielgesetz Vorrang vor Polizei und Justiz einräumen.

Der Verfassungsdienst im Kanzleramt meldet aber Bedenken an. Er verweist darauf, dass die Strafdrohungen im Strafgesetzbuch (bis zu sechs Monate Haft) strenger sind als im Glücksspielgesetz (künftig bis zu 60.000 Euro Geldstrafe) und will wissen, weshalb nicht die gerichtliche Zuständigkeit ausgedehnt wird. Die zuständigen Verwaltungsgerichte sowie die Vereinigung der Finanzrichter fordern wegen der zusätzlichen Belastung durch Hunderte Glücksspielverfahren mehr Ressourcen.

(Quelle: salzburg24)

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