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Team Stronach will Wahl in drei Salzburger Gemeinden anfechten

Das Team Stronach will in den drei Gemeinden die juristische Patronanz für die Anfechtung übernehmen.
Veröffentlicht: 21. März 2014 14:38 Uhr
In den drei Salzburger Gemeinden Nußdorf, Seekirchen (beides Flachgau) und der Stadt Salzburg sollen die Wahlen zur Gemeindevertretung vom 9. März 2014 angefochten werden, so der LAbg. Helmut Naderer vom Team Stronach am Freitag in einer Aussendung.

Wie berichtet, wird in der Stadt Salzburg dem künftigen SPÖ-Gemeinderat Osman Günes und dessen Helfern vorgeworfen, systematisch Wahlkarten für Mitglieder der türkischen Gemeinde angefordert und beim Ausfüllen geholfen zu haben. Günes dementierte hingegen und distanziert sich von den Anschuldigungen klar.

Hat Günes in Salzburg manipuliert?

Diese organisierte Vorzugsstimmenaktion widerspräche klar der Bundesverfassung, so Naderer. Im diesem Staatsgrundgesetz ist das geheime und persönliche Wahlrecht verankert. „Beide Verfassungsgrundsätze wurden durch das öffentliche Auflegen von Wahlkartenlisten und dem Zusammentragen von Vorzugstimmen durch Wahlhelfer mit Füßen getreten", zeigt sich Helmut Naderer ob der unverfrorenen Vorgangsweise entsetzt.

Wahlliste in Nußdorf gehindert

Auch in den Flachgauer Gemeinden Nußdorf und Seekirchen soll es laut Naderer zu Unstimmigkeiten bei der Gemeinderatswahl gekommen sein.

In Nußdorf wurde die Wahlliste der Freien Wähler offenbar an einer Kandidatur gehindert, mutmaßt Naderer. Die Liste sei fristgerecht eingereicht worden, doch man habe seitens der Gemeinde erst nach Verstreichen der Einreichfrist auf eine fehlende Unterschrift aufmerksam gemacht.

Manipulation in Seekirchen?

In Seekirchen – Naderers Heimatstadt – sei es gar zu einer Manipulation gekommen. Der Landtagsabgeordnete zitiert in seiner Aussendung den Wahlzeugen Stadtrat Dietrich Marius. Dieser habe gesehen, dass eine Stimme für die Freien Wähler Seekirchen als ungültig gewertet wurde, obwohl der Wählerwille eindeutig erkennbar war. Auf dem betreffenden Zettel waren vier der fünf wahlwerbenden Gruppen durchgestrichen, nur die FWS nicht. „Das ist laut gängiger Judikatur eindeutig als Stimmabgabe für die FWS zu werten und nicht als ungültig zu deklarieren", empört sich Naderer und weiter: „Ob das ein Einzelfall war oder nicht und damit auch das Wahlergebnis verändert würde, soll die Prüfung durch den Verfassungsgerichtshof klären!"

Weder die Stadtgemeinde Seekirchen noch die Gemeinde Nußdorf waren am Freitag für SALZBURG24 telefonisch zu erreichen.

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(Quelle: salzburg24)

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