Die Einstellung erfolgte "weil kein tatsächlicher Grund zur weiteren Verfolgung besteht". Das Verfahren gegen Strache wurde ebenfalls eingestellt.
Wie die Staatsanwaltschaft in ihrem der APA vorliegenden Schreiben ausführt, konnte weder eine allfällige Manipulation der Bänder "mit der für das Strafverfahren notwendigen Sicherheit" festgestellt werden, noch konnte geklärt werden, ob am 12. 3. 2010 in Wiener Neustadt im Rahmen der Dreharbeiten "in räumlicher Nähe zum Bundesparteiobmann Heinz-Christian Strache eine Äußerung wie 'Sieg Heil' oder 'Heil Hitler' getätigt wurde".
Es sei aber andererseits auch nicht "auszuschließen, dass die angezeigten, den Tatbestand des Verbotsgesetz objektiv verwirklichenden Äußerungen tatsächlich gefallen sind", weshalb gegen Strache im Zweifel ebenfalls eine Verfahrenseinstellung erfolgte. Strache war vom früheren "Am Schauplatz"-Chef Christian Schüller wegen des Verdachts der falschen Beweisaussage und der Verleumdung angezeigt worden, der Nationalrat hatte für diesen Fall extra die Immunität des Parteichefs aufgehoben.
Wenige Tage bevor die Staatsanwaltschaft das Verfahren nach mehr als drei Jahren und unzähligen Medienberichten eingestellt hat, hatte der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte angekündigt, sich den Fall genauer ansehen zu wollen. Moschitz hatte sich wegen der für ihn "nicht hinnehmbaren Verzögerungen" in dem Jahre dauernden Verfahren an den Gerichtshof gewandt.
Dass auch das Verfahren gegen Strache eingestellt wird, ist für den Journalisten jedenfalls "unfassbar". Während nämlich der FPÖ-Chef vor laufender Kamera am 12. März 2010 noch behauptet habe, "Heil Hitler" gehört zu haben, habe er sich Tage später nur mehr an ein "Sieg Heil" erinnern können. Auch die anderen von der FPÖ namhaft gemachten Zeugen wollten verschiedene "Nazisager" gehört haben. Weil aber die Behörden überhaupt keine Nazisager auf der Drehkassette hören konnten, hätten sich die Staatsanwälte entschlossen mehrere teure Gutachten in Auftrag zu geben. Aber auch gerichtliche Gutachter hätten weder verbotenes Gedankengut noch Manipulationsspuren auf der Kassette feststellen können.
(Quelle: salzburg24)