Justizminister Bozdag kritisierte die Entscheidung und warf dem Gericht vor, sich in die Tagespolitik einzumischen. Erst vergangene Woche hatte das Gericht die von der Regierung erlassene Zugangssperre zum Kurznachrichtendienst Twitter aufgehoben.
Die Entscheidung vom Freitag bezog sich auf eine Reform des Kontrollgremiums HSYK, das für die Ernennung und Entlassung von Richtern und Staatsanwälten zuständig ist. Nach dem Bekanntwerden der Korruptionsvorwürfe gegen die Regierung im Dezember hatte Erdogan die Reform des HSYK vorangetrieben, um gegen mutmaßliche Regierungsgegner im Justizapparat vorgehen zu können. Die Reform stärkte die Befugnisse des Justizministers im HSYK, was Kritiker als Eingriff in die Gewaltenteilung anprangerten. Das Verfassungsgericht erklärte diese neuen Vollmachten des Ministers nun für verfassungswidrig.
Justizminister Bozdag betonte, er halte die Reform nach wie vor für verfassungskonform. Es sei vielsagend, dass das Gericht das Urteil zum HSYK vorgezogen habe, obwohl keine Dringlichkeit bestanden habe. In jüngster Zeit stehe das Gericht mitten in der Tagespolitik. Er hoffe, dass das Gericht sich in Zukunft "von diesen Themen fernhält". Der Minister betonte zugleich, die Regierung werde das Urteil trotz aller Kritik umsetzen.
Die Oppositionspartei CHP begrüßte das Gerichtsurteil. Zugleich kritisierte sie erneut Staatspräsident Abdullah Gül, der die jetzt teilweise gestoppte Reform trotz verfassungsrechtlicher Bedenken abgezeichnet habe. Der Präsident habe die Interessen der Regierung über die der Demokratie gestellt, sagte der CHP-Politiker Atilla Kart. Die Oppositionspartei forderte, alle nach Inkrafttreten der Reform im Februar ernannten Richter und Staatsanwälte müssten zurücktreten. Justizminister Bozdag wies dies zurück.
Am 2. April hatte das Verfassungsgericht die Freigabe von Twitter angeordnet; das Gericht eröffnete inzwischen sein eigenes Twitter-Konto. In einer ebenfalls am Freitag bekannt gegebenen Entscheidung stornierte das Gericht auch die Vollmachten der Kommunikationsbehörde BTK bei der Sicherung und Geheimhaltung privater Daten.
(Quelle: salzburg24)