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Vorratsdatenspeicherung widerspricht EU-Recht

Vorratsdatenspeicherung höchst umstritten
Veröffentlicht: 12. Dezember 2013 11:45 Uhr
Die umstrittene EU-Vorratsdatenspeicherung von Internet- und Handy-Daten könnte fallen. Der Generalanwalt des Europäischen Gerichtshofs kam am Donnerstag nach Klagen in Irland und Österreich zu dem Ergebnis, dass die Vorratsdatenspeicherung mit der Charta der EU-Grundrechte unvereinbar sei. Diese legt fest, dass jede Einschränkung der Ausübung eines Grundrechts gesetzlich vorgesehen sein muss.

Die Vorratsdatenspeicherung stellt laut Pedro Cruz Villalon "einen qualifizierten Eingriff in das Privatleben" der EU-Bürger dar. Die Auswertung der personenbezogenen Daten ermögliche, "eine ebenso zuverlässige wie erschöpfende Kartografie eines erheblichen Teils der Verhaltensweisen einer Person, die allein ihr Privatleben betreffen, oder gar ein komplettes und genaues Abbild der privaten Identität dieser Person zu erstellen".Es bestehe die Gefahr, dass die Daten "zu rechtswidrigen, potenziell die Privatsphäre verletzenden oder - allgemeiner - betrügerischen oder gar heimtückischen Zwecken verwendet werden".

Eine grundsätzlichen Einwand formulierte der EuGH-Generalanwalt zu den Speicherfristen. Die in der EU-Richtlinie festgelegte maximale Speicherdauer von zwei Jahren - die Untergrenze beträgt sechs Monate - sei ohne außergewöhnliche Umstände "nicht erforderlich"" und mit den Anforderungen der Grundrechtecharta unvereinbar. Der Generalanwalt betont, er habe "keine hinreichende Rechtfertigung dafür gefunden, dass die von den Mitgliedstaaten festzulegende Frist für die Vorratsdatenspeicherung nicht innerhalb eines Rahmens von weniger als einem Jahr bleiben sollte".

Angesichts des angestrebten Ziel der Verfolgung schwerer Verbrechen schlägt der EuGH-Anwalt aber nicht vor, die EU-Richtlinie zur Vorratsdatenspeicherung umgehend für ungültig zu erklären. Um kein Vakuum zu schaffen, sollte sie aufrecht bleiben, bis die EU innerhalb einer angemessenen Frist die spezifischen Mängel repariert.

In Österreich hatten die Kärntner Landesregierung, ein Angestellter eines Telekommunikationsunternehmens sowie insgesamt über 11.000 Privatpersonen vor dem Verfassungsgerichtshof die österreichische Regelung beanstandet. Dieser bezweifelte, dass die EU-Richtlinie mit der Grundrechtecharta der Europäischen Union und dem Recht auf Schutz personenbezogener Daten vereinbar ist. Das österreichische Gericht hat daher in dem Rechtsstreit den EuGH um eine Vorabentscheidung ersucht. Die Vorratsdatenspeicherung blieb bis auf Weiteres trotzdem in Kraft.

Grundlage für die Vorratsdatenspeicherung ist eine EU-Richtlinie, die 2006 nach Anschlägen in London zur Terrorbekämpfung verabschiedet wurde, und bei deren Umsetzung Österreich lange säumig war. So hatte der EuGH Österreich wegen Nichtumsetzung der Vorratsdatenspeicherung verurteilt. In Kraft getreten sind die Bestimmungen in Österreich erst im April 2012.

(Quelle: salzburg24)

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