Laut einer Statistik der Zentralanstalt für Meteorologie und Geodynamik (ZAMG) gehen an Schlechtwettertagen eher mehr Wahlberechtigte zu den Urnen als bei Sonnenschein. Wenig förderlich ist allerdings der Regen in manchen Teilen Österreichs.
Bei der vorigen Wahl 2008 - einem 28. September mit viel Sonnenschein - blieb die Wahlbeteiligung (mit 78,82 Prozent) zum zweiten Mal in der Zweiten Republik unter der 80-Prozent-Marke. Unter diese war sie erstmals 2006 gefallen, bei schönem Herbstwetter am 1. Oktober.
Für heuer zeigte sich zumindest an den Wahlkarten und bei den Briefwählern ein recht großes Interesse an der Kür der 183 Nationalratsabgeordneten. Die Zahl der angeforderten Wahlkarten ist mit 14,02 Prozent deutlich stärker gestiegen als die der Wahlberechtigten (0,81 Prozent).
Etwas mehr als zehn Prozent der Wahlberechtigten (668.658) haben Wahlkarten angefordert. Und bis Freitagnachmittag waren in manchen Landeshauptstädten schon über 80 Prozent der angeforderten Wahlkarten retourniert. Dies war für eine gültige Stimmabgabe auch nötig: Denn heuer müssen die Briefwahlstimmen ebenfalls bis Sonntag, 17.00 Uhr, bei den Bezirkswahlbehörden einlangen. Was für die meisten Briefwähler de facto Freitag bedeutete - nur in Wien und Graz stellte die Post bis 10.00 Uhr eingeworfene Wahlkarten auch am Sonntag noch zu.
Um 17.00 Uhr machen die letzten Wahllokale zu, darunter alle der Bundeshauptstadt. Ab diesem Zeitpunkt dürfen die ersten Hochrechnungen und Ergebnisse veröffentlicht werden. Das vorläufige Endergebnis sollte um ca. 19.30 Uhr vorliegen. Sollte das keine definitive Entscheidung bringen - also z.B. die NEOS oder das BZÖ knapp unter vier Prozent liegen -, wird auch der Montag noch spannend.
Da wird die Briefwahl erst ausgezählt und das Ergebnis inkl. Briefwahl dann am Abend verkündet. Am Donnerstag wird noch ein letztes Mal gezählt, und zwar die Wahlkarten, die am Sonntag in "fremden" Wahlkreisen abgegeben wurden. Amtlich wird das Endergebnis dann mit der Sitzung der Bundeswahlbehörde am 16. Oktober.
Danach beginnt die letzte Frist dieser Wahl zu laufen: Nach der Verlautbarung des amtlichen Ergebnisses auf der Amtstafel des Innenministeriums kann die Wahl binnen vier Wochen beim Verfassungsgerichtshof (VfGH) angefochten werden.
(Quelle: salzburg24)