Der Innviertler, der auf eine niedrigere und bedingte Strafe pochte, sprach von einer "Dummheit" und erklärte, dass er mit der rechten Szene nichts mehr zu tun habe. Der Vorsitzende wies hingegen auf die Gefahr hin, die von derartigen Postings in sozialen Netzwerken ausgehe.
Innviertler verbreitete einschlägige Meldungen
Der Mann hatte von Mai bis November 2010 unter rund 250 Facebook-Freunden einschlägige Meldungen verbreitet - gezeichnet mit "88". In der Hauptverhandlung im April im Landesgericht Ried bezeichnete er die Zahl noch als "Glückssymbol". Nun gab er zu, sie als Synonym für "Heil Hitler" verwendet zu haben. "Es war ein Blödsinn", sagte der 32-Jährige, der bis vor rund drei Jahren Mitglied der verbotenen "Blood & Honour"-Bewegung war. "Ich muss nicht eingesperrt werden, um geläutert zu werden." Er habe keinen Kontakt mehr zu der Szene und alle einschlägigen Gegenstände, die er besaß, vernichtet.
Facebook nicht verharmlosen
Sein Verteidiger wertete das als Zeichen, dass der Innviertler das Gedankengut nicht mehr teile. Er verwies zudem darauf, dass das Handeln seines Mandanten im Internet keine exorbitant hohe Propagandawirkung habe. "Facebook ist nicht zu verharmlosen", hielt der Oberstaatsanwalt dagegen und forderte, der Berufung nicht stattzugeben. Die Seite habe sehr wohl eine enorm große Wirkung. In seiner Urteilsbegründung verwies der Vorsitzende schließlich auf die Gefahr des Missbrauchs sozialer Netzwerke. Der Mann habe die Postings zwar nur mit seinen Kontakten geteilt, diese hätten aber wieder Freunde. Es handle sich somit um ein "offenes System", in dem sich auch viele junge Menschen bewegen würden. (APA)
(Quelle: salzburg24)