Für das dritte Quartal stehen grundsätzlich Anträge für 50 Fälle in der Errichtungsförderung und 100 Fälle in der Kaufförderung zur Verfügung. Es können aber noch mehr werden, da im laufenden Quartal viele Fälle noch in Bearbeitung sind. Darüber hinaus sind in der Kaufförderung aktuell noch rund 90 Förderungen offen, die zu den 100 fixen Förderfällen dazukommen können.
Klambauer: Teile der Wohnbauförderung genau analysieren
Landesrätin Andrea Klambauer: "Mit dem derzeitigen System werden die von der Landesregierung festgelegten Planzahlen innerhalb der festgelegten Budgetzahlen erreicht. Wir werden aber Teile der Wohnbauförderung genau analysieren. Besonders in der Errichtungsförderung wird es Maßnahmen brauchen, um die Fördergelder zielgerichteter einzusetzen."
Insgesamt 1.000 Sanierungsförderungen
Bei der Sanierungsförderung können bei Objekten mit bis zu zwei Wohneinheiten Anträge für 200 Wohnungen und bei Objekten mit mehr als zwei Wohneinheiten Anträge für 800 Wohnungen gestellt werden.
Wohnbauberatung in Servicestelle
Für Anfragen steht die Wohnberatung Salzburg unter +43 662 8042-3000 zur Verfügung. Die Öffnungszeiten der Servicestelle am Bahnhof sind Montag bis Donnerstag von 7.30 bis 16.30 Uhr und am Freitag von 7.30 bis 13.00 Uhr. Persönliche Beratungstermine außerhalb dieser Zeiten sind nach telefonischer Terminvereinbarung möglich.
(Quelle: salzburg24)