Umgekehrt sollen die Qualifikationen der jungen Männer bei der Zuteilung besser berücksichtigt werden. Für das Gesetz stimmten im Ausschuss neben SPÖ und ÖVP auch FPÖ, die Grünen und das Team Stronach.
Die Zivildienst-Novelle bringt u.a. eine - bisher nur in Rettungsorganisationen mögliche - fachspezifische Ausbildung auch in anderen Einrichtungen, z.B. in Alten- oder Behindertenbetreuungsorganisationen. Der Bund fördert dies mit einem Ausbildungsbeitrag von bis zu 70 Prozent (maximal 1.700 Euro) der Kosten, wobei Gebietskörperschaften und Rettungsorganisationen ausgeschlossen sind.
Ein Freiwilliges Sozialjahr, ein Freiwilliges Umweltschutzjahr und ein Freiwilliger Gedenk-, Friedens- oder Sozialdienst im Ausland von mindestens zwölf Monaten werden künftig auf den Zivildienst angerechnet. Mit einem Abänderungsantrag kam noch ein kleines Zuckerl dazu: Auch Zivildiener sollen künftig, wie die Grundwehrdiener, einen finanziellen Härteausgleich bekommen können. Die Mehrkosten aller Neuerungen bezifferten Innen- und Sozialministerium mit jährlich 4,5 Mio. Euro.
Nicht nur der Zivildienst, auch das Freiwillige Sozialjahr wird aufgewertet: Durch die Öffnung für Rettungsdienste können künftig Frauen ihr Sozialjahr auch bei der Rettung absolvieren. Außerdem wurde - mit ebenfalls breiter Mehrheit (nur ohne Team Stronach) - ein Entschließungsantrag beschlossen, der auf die Öffnung des Auslandsdienstes für Frauen abzielt.
(Quelle: salzburg24)