Traumhaftes Wetter lockt

Diese Regeln gelten im Lockdown auf den Bergen

Veröffentlicht: 18. November 2020 11:54 Uhr
Der Bergsport erlebt in Österreich derzeit einen regelrechten Boom. Daran ändert auch die Coronavirus-Krise nichts. Im Gegenteil: Während der Pandemie erklimmen viele Salzburgerinnen und Salzburger bei traumhaftem Herbstwetter die Gipfel der Hausberge. Doch unter welchen Bedingungen darf Bergsport ausgeübt werden? Wir haben uns das näher angesehen.

Corona hat das Freizeitverhalten der Österreicher deutlich verändert.
Viele nützen die freie Zeit, um sich in der frischen Luft zu bewegen und abzuschalten. Einige ergreifen die Chance und erkunden ihre "Wunsch-Gipfel" im Salzburger Land.

Klettern, Karabiner, SB Pixabay/CC0
Das sonnige Wetter lockt viele Bergsportler in luftige Höhen. (SYMBOLBILD)

Sport nur alleine oder mit Personen aus gleichem Haushalt

Für den Bergsport hat sich im Vergleich zum ersten Lockdown nur wenig geändert: Aktuell darf Sport nur alleine oder mit Personen aus dem gleichen Haushalt im eigenen privaten Wohnbereich oder an öffentlichen Orten im Freien betrieben werden.

Sportstätten müssen bekanntlich geschlossen bleiben. Ein Mund-Nasen-Schutz muss bei der Sportausübung nicht getragen werden.

Alpenverein appelliert, Risiko zu minimieren

"Wir empfehlen Sport und Bewegung im Freien, appellieren jedoch nicht zu viel Risiko einzugehen, um das Gesundheitssystem nicht mit etwaigen Einsätze zusätzlich zu belasten", sagte Harald Wieser, Geschäftsführer vom Salzburger Alpenverein, im Gespräch mit S24.

Klettern im zweiten Lockdown erlaubt

Wie können bei den derzeit geltenden Bestimmungen Outdoorsportarten wie Klettern, Klettersteiggehen, Skitourengehen, Bergsteigen und -wandern ausgeübt werden?

"Der Aufenthalt im Freien zur körperlichen und psychischen Erholung und das Betreten öffentlicher Orte im Freien ist erlaubt. Auch Klettergärten, die aus juristischer Sicht als Wege und nicht als Sportstätte gelten, sind daher möglich", erklärte Wieser. Mit einbegriffen seien auch eingebohrte Mehrseillängentouren und Alpinkletterrouten.

Das Betreten von Beherbergungsbetrieben (Schutzhütten) zur Inanspruchnahme von Dienstleistungen ist untersagt.

Regen und Schnee ab Freitag

Wieser betont, dass die Touren jedoch an die wetterbedingten Gegebenheiten anzupassen sind. Vom Klettersteiggehen in höheren Lagen rät er aufgrund der Schneelage ab – Kletterrouten sollten genau geplant werden.

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Denn: Am Freitag soll eine Kaltfront mit Regen und Schnee kommen. Die Schneefallgrenze sinkt rasch auf Werte um 1.000 Meter Seehöhe – der Startschuss für Skitouren. "Da ist Vorsicht geboten, denn bei zehn Grad Temperatur-Unterschied und Schnee verändert sich die Situation in den Bergen prompt", erläutert Wieser.

Regeln auf den Bergen

Folgende Regeln müssen bei Bergtouren beachtet und respektiert werden:

  1. Nur gesund in die Natur und auf die Berge: Bedenke das Infektionsrisiko für andere und die Corona-bedingten Erschwernisse bei Rettungseinsätzen.
  2. Bei der Sportausübung Abstand halten – mindestens ein Meter. Dieser Abstand kann kurzfristig zu Sicherungs- und Hilfeleistungen unterschritten werden.
  3. Bergsport nur mehr alleine oder mit Personen aus dem gleichen Haushalt möglich.
  4. Gewohnte Rituale wie Händeschütteln, Umarmungen, Gipfelbussi und Trinkflasche anderen anbieten, sind zu unterlassen.
  5. Hygieneregeln beachten: Speziell bei der Nutzung von Sportgeräten durch mehrere Personen regelmäßig Händewaschen oder desinfizieren. Mund-Nasen-Schutz und Desinfektionsmittel im Rucksack mitnehmen.
  6. Erste-Hilfe: Als Ersthelfer nach den allgemein üblichen und aktuellen Erste-Hilfe-Richtlinien vorgehen und zusätzlich einen Mund-Nasen-Schutz sowie Einweghandschuhe verwenden.
  7. Bei Fahrgemeinschaften und Taxifahrten dürfen in jeder Sitzreihe nur zwei Personen sitzen, die zusätzlich einen eng anliegenden Mund-Nasen-Schutz tragen. Bei öffentlicher Anreise muss ein eng anliegender Mund-Nasen-Schutz getragen und der Abstand von einem Meter bestmöglich eingehalten werden.

(Quelle: salzburg24)

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