Konkret können sie Sportstätten auch nach einem positiven Test betreten, wenn 48 Stunden Symptomfreiheit vorliegen und aufgrund der medizinischen Laborbefunde, insbesondere aufgrund des CT-Werts von über 30 davon ausgegangen werden kann, dass keine Ansteckungsgefahr mehr besteht, heißt es in der Verordnung.
Prinzipiell gelten für den Spitzensport ab Dienstag die gleichen Maßnahmen, die auch bereits seit 3. November in Kraft sind. Ihren Sport weiter ausüben dürfen Spitzensportler, auch aus dem Bereich des Behindertensportes, und Sportler, die aus ihrer Tätigkeit Einkünfte erzielen oder bereits an internationalen Wettkämpfen teilgenommen haben. Auch deren Betreuern, Trainern und Vertretern der Medien ist es nach wie vor gestattet, Sportstätten zu betreten.
ÖFB reagiert erleichtert
"Ich bin froh darüber, weil ein Lockdown für manche Vereine eine Nähe zur Insolvenz bedeutet hätte und für einen Nationalverband wie den ÖFB ein Länderspiel-Stopp das totale Desaster darstellen würde. Rein empirisch gesehen sind Infektionen im Spitzenfußball Ausnahmefälle", atmete ÖFB-Präsident Leo Windtner im Gespräch mit der APA - Austria Presse Agentur durch, dass den Berufssportlern ein sportlicher Lockdown erspart blieb.
(Quelle: apa)