"Um den Betrieb in gemeinnützigen Sportvereinen aufrechtzuerhalten, bekommen Trainer und Sportbetreuer eine pauschale Reiseaufwandsentschädigung (PRAE)", erklärt Magdalena Minniberger von der Sportunion Salzburg im Gespräch mit S24.
Pauschale Reiseaufwandsentschädigung im Sport gültig
Während der Corona-Krise und aufgrund der Schließung der Sportstätten verlegten viele Klubs ihre Trainings in den digitalen Raum. Trotz der fortgeführten Leistungen wäre – nach der bisherigen Gesetzeslage – der Anspruch auf die PRAE (maximal 540 Euro im Monat, Anm.) weggefallen. Durch den von der Bundesregierung eingebrachten Antrag, wird die Regelung nun an die neuen Gegebenheiten angepasst.
Sportler und Trainer können weiter bezahlt werden
Die PRAE sei eine essentielle Grundsäule für die Aufrechterhaltung der Strukturen im gemeinnützigen Sport- und Vereinswesen, heißt es in einer Pressemitteilung der Sportunion Salzburg. "Dank der leistungsgerechten Anpassung werden aktive Einsätze – im Zuge von digitalen Trainingsprogrammen zuhause – weiter entschädigt. Damit schafft die Regierung nicht nur Rechtssicherheit, sondern unterstützt auch Bewegung und das wichtige Ehrenamt in Österreich", erklärte Präsidentin Michaela Bartel.
Mit dieser Neuregelung im Einkommensteuergesetz betont Bartel neben der Rechtssicherheit für die Sportvereine zudem die Absicherung der Freiwilligenarbeit. Die PRAE, die weiterhin steuerfrei ausgezahlt werden kann, sei zur Abdeckung von Aufwandsentschädigungen für nebenberufliche Sportler, Trainer und Betreuer ein wichtiges Instrument im Sport, erklärte die Sportunion.
(Quelle: salzburg24)