Salzburger Festspiele

Osterfestspiel-Prozess: Pensionierter Hofrat als Zeuge befragt

Laut Staatsanwalt Michael Schindlauer hat sich Dewitte die 35.000 Euro ohne rechtliche Befugnis im Zeitraum 1. Jänner bis 31. Juli 2003 "selbst gewährt".
Veröffentlicht: 07. Oktober 2013 13:35 Uhr
Am neunten Verhandlungstag im Strafprozess in der Salzburger Osterfestspiel-Affäre ist am Montag erneut das für das Jahr 2004 geplante, aber geplatzte "European Art Forum" (EAF) im Zentrum der Zeugeneinvernahme gestanden.
Lilli Zeilinger

Es ging um die Frage, ob der angeklagte Ex-Geschäftsführer der Osterfestspiele, Michael Dewitte (46), der auch als Geschäftsführer des EAF vorgesehen war, für die Vorbereitungsphase ein Gehalt zu Unrecht kassiert hatte. Er untermauert seinen Honoraranspruch mit einer Vereinbarung, unterzeichnet vom damaligen Leiter der Präsidialabteilung des Amtes der Salzburger Landesregierung. Doch der pensionierte Hofrat gab am Montag dazu ausweichende Antworten.

Dewitte forderte Gehalt und Tantiemen

In dem fragwürdigen Fax vom 5. September 2002, das Dewitte selbst verfasst hatte und das sowohl er als auch der Hofrat unterschrieben haben, hatte Dewitte erstens ein Gehalt von 20.000 Euro brutto für das Jahr 2002 sowie 35.000 Euro brutto für das Jahr 2003 gefordert und zweitens eine Tantieme von fünf Prozent aus den Sponsoreinnahmen der Osterfestspiele als "eine Korrektur" seines Gehaltes als Osterfestspiele-Geschäftsführer. Die Befragung des pensionierten Hofrates brachte am Montag wenig Aufschluss. Fragen, die mit "ja" oder "nein" zu beantworten wären, wich der Zeuge offensichtlich aus.

Hofrat gab Zustimmung

Die Unterzeichnung der Honorarvereinbarung wertete der 71-jährige Ex-Präsidialabteilungsleiter nicht als Genehmigung der Gehaltsforderung, sondern nur als "Bestätigung". "Ich habe das so gesehen: Dewitte hat seine Vorstellungen bekannt gegeben und ich habe bestätigt, dass er seine Vorstellungen geäußert hat", antwortete der Zeuge, den Dewitte als "Alter Ego" von Altlandeshauptmann Franz Schausberger bezeichnet hatte. Mit dem Wortlaut "ich stimme der Vereinbarung zu", habe er nur bestätigt, dass Dewitte auf Basis seiner Vorschläge bei einem Gespräch vom Juni 2002 für das organisatorische Management zur Wiederbelebung des EAF in Betracht komme, sagte der Pensionist.

Hofrat nicht für EAF-Finanzierung zuständig

Warum seien in dem Schreiben keine Bedingungen für die Gehaltsauszahlung eingefügt worden, fragte die vorsitzende Richterin des Schöffensenates, Daniela Meniuk-Prossinger. "Weil ich das nicht vereinbaren kann", erklärte der Ex-Präsidialabteilungsleiter. Es sei für alle selbstverständlich gewesen, dass man für Entschädigungsvorstellungen Beschlüsse brauche. Um die Finanzierung des EAF habe er sich nicht gekümmert, erklärte der 71-Jährige. Als Präsidialabteilungsleiter sei er im Wesentlichen für administrative Angelegenheiten zuständig gewesen, für Repräsentation, Internationale Beziehungen und Rechtsangelegenheiten.

35.000 Euro „selbst gewährt"

Laut Staatsanwalt Michael Schindlauer hat sich Dewitte die 35.000 Euro ohne rechtliche Befugnis im Zeitraum 1. Jänner bis 31. Juli 2003 "selbst gewährt". Das Geld stammt aus einem zinslosen Darlehen der Osterfestspiele an das EAF, überwiesen im Herbst 2002. Schausberger hatte es genehmigt - in seiner Funktion als geschäftsführender Präsident der Herbert-von-Karajan-Stiftung, die 98-Prozent-Gesellschafterin des Festivals war. Die 35.000 Euro seien als Pauschalbetrag für die Vorbereitung des EAF zweckgewidmet gewesen, hatte der Altlandeshauptmann als Zeuge am 1. Oktober erklärt. Mit diesem Betrag hätten Spesen wie Reise-, Porto- und Telefonkosten abgegolten werden sollen. Ob das Geld als Vorschuss für die Projektvorbereitungsarbeiten zu betrachten sei, fragte die Richterin den Ex-Präsidialabteilungsleiter. Seine Antwort: "Das kann ich jetzt nicht sagen."

Gesamtschaden von rund zwei Mio. Euro

Knapp vier Jahre nach Auffliegen der Affäre startete am 10. September 2013 der Strafprozess am Landesgericht Salzburg. Die Staatsanwaltschaft ortete einen durch Malversationen hervorgerufenen Gesamtschaden von zwei Mio. Euro. Angeklagt wurden drei Personen: Der ehemalige Technische Direktor der Salzburger Festspiele, Klaus Kretschmer (53), wegen Untreue und schweren gewerbsmäßigen Betruges, Dewitte wegen Untreue. Einem für zwei Zulieferfirmen verantwortlichen Medienkaufmann (56) wird schwerer gewerbsmäßiger Betrug vorgeworfen. Er hat seine Schuld eingestanden. Kretschmer befindet sich derzeit in stationärer Behandlung. Das Verfahren gegen ihn wurde vorläufig ausgeschieden. (APA)

(Quelle: salzburg24)

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