Kocher gibt Ausblick

3-G am Arbeitsplatz soll fallen

Veröffentlicht: 23. Februar 2022 08:15 Uhr
Die Corona-Kurzarbeit mit vollem Kostenersatz für Firmen läuft wie geplant mit Ende März 2022 aus, verkündete Arbeitsminister Martin Kocher (ÖVP) am Mittwoch. Zusätzlich wird die Maximaldauer der Inanspruchnahme der regulären Kurzarbeit um zwei Monate ausgeweitet.

Betriebe, die seit Beginn der Corona-Krise in der Corona-Kurzarbeit sind, können damit bis Ende Mai in die reguläre Kurzarbeit, die mit Ende Juni befristet ist, wechseln. Die WKÖ ist zufrieden, aber nicht glücklich.

 

Corona-Kurzarbeit endet im März

Die Corona-Kurzarbeit, die mit Ende März befristet ist, wurde für besonders betroffene Betriebe eingeführt und sieht einen 100-prozentigen Kostenersatz für die Unternehmen vor. Die reguläre Form der Kurzarbeit sieht hingegen einen Abschlag von 15 Prozent im Vergleich zur Corona-Kurzarbeit vor. In beiden Formen der Kurzarbeit erhalten Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer 80 bis 90 Prozent ihres Gehalts.

Arbeitsplatz-Situation entwickelt sich positiv

Am Arbeitsmarkt gibt es weiterhin Aufholbedarf in der Gastronomie und Hotellerie, im Verkehr und der Logistik, in Kunst, Unterhaltung und Erholung sowie in den persönlichen Dienstleistungen und den …

"Wichtiges Krisenelement"

Die Corona-Kurzarbeit sei während der Pandemie ein "ganz wichtiges Kriseninstrument" gewesen, betonte Kocher vor Beginn des Ministerrats. Seit Beginn der Pandemie seien rund 1,3 Millionen Arbeitsplätze in 120.000 Betrieben österreichweit gesichert worden. Kocher bedankte sich nicht nur beim AMS und den Sozialpartnern, sondern auch den Steuerzahlern, die das finanziert haben - es sei eine gemeinschaftliche Anstrengung gewesen, um "Massenarbeitslosigkeit" zu vermeiden.

Arbeitsmarkt-Situation bessert sich

Inzwischen sei die Situation am Arbeitsmarkt besser, weshalb die Corona-Kurzarbeit mit Ende März wie geplant ausläuft. Die reguläre Kurzarbeit läuft noch bis Ende Juni weiter, demnächst sollen laut Kocher Gespräche mit den Sozialpartnern beginnen, um dieses Modell zu verlängern.

Maximale Dauer verlängert

Im Ministerrat am Mittwoch wurde aber eine technische Anpassung beschlossen: Die maximale Inanspruchnahme der Kurzarbeit wurde von 24 auf 26 Monate verlängert. Denn jene Betriebe, die seit Beginn der Krise Corona-Kurzarbeit in Anspruch nehmen, würden nun an die Grenze stoßen. Mit der Änderung können sie noch bis Ende Mai zwei Monate reguläre Kurzarbeit anhängen. Dies gebe den Betrieben und Arbeitnehmern Planungssicherheit, argumentierte Kocher. Er geht davon aus, dass davon rund 4.000 Betriebe betroffen sind, besonders aus den Bereichen Nachtgastronomie, Veranstaltungen, Flugverkehr und Stadthotellerie.

3-G am Arbeitsplatz soll fallen

Mit den weitgehenden Öffnungen im März in den meisten Lebensbereichen soll auch die 3-G-Regel am Arbeitsplatz fallen, bekräftigte Kocher. Die Verantwortlichkeit verlagere sich damit wieder auf die Betriebe. Für Details müsse man aber die Verordnung des Gesundheitsministers abwarten.

Ausdehnung kommt Hotellerie zugute

Die Ausdehnung der Kurzarbeitsdauer auf 26 Monate kommt laut der Wirtschaftskammer vor allem der Stadt- und Kongresshotellerie zugute. Viele Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, die in diesem Bereich seit Beginn der Corona-Pandemie in Kurzarbeit seien hätten sonst spätestens mit Ende März 2022 keine Kurzarbeit mehr in Anspruch nehmen können. Noch besser wäre eine Ausdehnung auf 28 Monate, verwies die Kammer auf die deutsche Regelung, die "wünschenswert" sei.

"Mehr als bedauerlich" bezeichnete die Wirtschaftskammer, "dass die Politik sich - entgegen unserer Forderung - dazu entschieden hat, das Kurzarbeitsmodell mit dem vollen Kostenersatz für besonders betroffene Betriebe mit Ende März 2022 auslaufen zu lassen". Das volle Modell sei so lange angebracht, bis auch der Städte- und Kongresstourismus Fahrt aufnehme.

(Quelle: apa)

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