Außer in Wien

Auch Ungeimpfte dürfen ab Samstag in Lokale

11.02.2022, Thüringen, Erfurt: "Zutritt nach 3G-Regelung" steht auf dem Schild im Eingangsbereich eines Bekleidungsgeschäfts. Viele Kunden lassen sich gegen Vorzeigen ihrer Zertifikate an einer der acht Ausgabestellen in Erfurt einen Stempel auf die Hand oder den Arm drücken und können dann einen Tag ohne wetere Kontrollen einkaufen. Mit Einführung der neuen Corona-Verordnung dürfen neben Geimpften und Genesenen auch Menschen mit tagesaktuellem Test in Thüringen shoppen. Foto: Martin Schutt/dpa-Zentralbild/dpa +++ dpa-Bildfunk +++
Veröffentlicht: 18. Februar 2022 14:08 Uhr
Eine Woche nach dem Auslaufen der 2-G-Beschränkungen im Handel gibt es auch in der Gastronomie, im Tourismus und vielen anderen Bereichen eine Lockerung: Wo bisher die 2-G-Regel gegolten hat, genügt ab Samstag 3-G.

Auch Ungeimpfte dürfen dann mit einem aktuellen PCR- oder Antigen-Test Lokale besuchen oder im Hotel übernachten. Wien ist auch diesmal anders, hier bleibt Ungeimpften der Zugang zur Gastronomie weiter verwehrt.

Gastro fiebert 2-G-Ende herbei

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Ab Samstag 3-G statt 2-G

Die ab 19. Februar geltenden Lockerungsschritte - also 3-G überall dort, wo bisher 2-G vorgeschrieben war - betreffen auch etliche weitere Bereiche, etwa Seilbahnen, Busreisen, Ausflugsschiffe, körpernahe Dienstleistungen (v.a. Friseure), Sportstätten, Veranstaltungen sowie Fach- und Publikumsmessen.

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Gültigkeit der PCR-Tests verkürzt

Die Gültigkeit von PCR-Tests wird für die Gastronomie von 72 auf 48 Stunden verkürzt - für alle anderen Bereiche bleiben die Tests weiterhin 72 Stunden lang gültig. Auch hier geht man in Wien vorsichtiger vor: PCR-Tests gelten dort grundsätzlich nur 48 Stunden.

Auswirkungen fraglich

Ob sich die Änderung von 2-G auf 3-G in der Gastronomie stark auswirken wird, ist allerdings fraglich, weil Ungeimpfte ja immer noch den zusätzlichen Aufwand des PCR-Tests auf sich nehmen müssen und viele möglicherweise das generelle Auslaufen der Zutrittsbeschränkungen am 5. März abwarten werden.

Sperrstunde bleibt bei 24 Uhr

Die Sperrstunde um 24 Uhr und das Verbot der Nachtgastronomie bleiben vorerst bestehen, auch die generelle Maskenpflicht in geschlossenen Räumen wird weiterhin gelten. Eine entsprechende Verordnung als rechtliche Grundlage für die Lockerungen gibt es bisher noch nicht.

Keine Lockerungen gibt es in Bereichen mit besonders gefährdeten Personen, wie etwa in Alten- und Pflegeheimen. Auch die 3G-Regel am Arbeitsplatz gilt weiterhin. In den Volksschulen gibt es schon seit 14. Februar keine Maskenpflicht mehr, ab dem kommenden Montag (21. Februar) fällt sie an allen Schulen.

Einreisebestimmungen werden gelockert

Erst am Dienstag (22. Februar) werden die Einreisebestimmungen nach Österreich an die gelockerten Maßnahmen angepasst, es gilt dann grundsätzlich die 3G-Regel. Von der Lockerung ausgenommen ist aber die Einreise aus Virusvarianten-Gebieten.

Corona-Lockerungen erfolgen in zwei Etappen

In zwei Etappen erfolgen die nächsten Lockerungen der Corona-Maßnahmen. So soll ab 19. Februar vor allem die 3-G-Regel die strengere 2-G-Regel ersetzen. Ab dem 5. März darf auch wieder mehr gefeiert …

Nächste Lockerungen am 5. März

Der nächste große Lockerungsschritt folgt dann am 5. März, dann sollen - außer in Wien - alle 2G/3G-Zutrittsbeschränkungen und die Sperrstunde fallen und die Nachtgastronomie darf wieder aufsperren. Die FFP2-Maskenpflicht gilt weiter in Öffis und im Supermarkt, in Apotheken, Banken und Postämtern.

(Quelle: apa)

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