Überblick

Corona-Lockerungen erfolgen in zwei Etappen

Trotz hoher Corona-Zahlen werden die Rufe nach Lockerung der Maßnahmen lauter. (SYMBOLBILD)
Veröffentlicht: 16. Februar 2022 15:02 Uhr
In zwei Etappen erfolgen die nächsten Lockerungen der Corona-Maßnahmen. So soll ab 19. Februar vor allem die 3-G-Regel die strengere 2-G-Regel ersetzen. Ab dem 5. März darf auch wieder mehr gefeiert werden, wenn die Gastronomie wieder ihren normalen Betrieb aufnimmt.

An der Impfpflicht hält die Regierung weiter fest.

 

Ab 19. Februar:

Viele Situationen und Orte, wo man bisher geimpft oder genesen sein musste, werden auf 3-G umgestellt. Hier gilt als Eintritt also auch ein negativer Test. Betroffen sind davon alle körpernahen Dienstleistungen, Veranstaltungen, Sportstätten, Fach- und Publikumsmessen sowie Seilbahnen, Busreisen und Ausflugsschiffe.

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In sensiblen Bereichen weiter 2-G

In "höchst vulnerablen Settings", wie etwa Alten- und Pflegeheimen sowie Krankenhäusern bleibt für die Besucher 2-G+ Voraussetzung. Sie müssen also geimpft oder genesen sein und zusätzlich einen negativen Test vorweisen, wobei sowohl ein PCR- als auch ein Antigen-Test gilt. Für Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in Alten- und Pflegeheimen sowie Krankenhäusern gilt die 2,5-G-Regel, also entweder geimpft, genesen oder mit negativem PCR-Test. Am Arbeitsplatz gilt weiterhin die 3-G-Regel.

Vorerst keine Änderungen in Gastro

Noch keine Änderungen gibt es am 19. Februar in der Gastronomie. Die Sperrstunde bleibt bei 24 Uhr. Nachtgastronomie, Stehgastronomie und Barbetrieb sind weiterhin verboten. Außerdem herrscht ab 51 Personen ein Konsumationsverbot.

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Ab 5. März:

Alle Maßnahmen werden aufgehoben: Die Nachtgastronomie wird geöffnet, das Konsumationsverbot bei Veranstaltungen fällt weg. Ausnahmen bilden weiterhin "vulnerable Settings" wie Pflegeheime und Krankenhäuser. Dort müssen auch weiterhin FFP2-Masken getragen werden.

Maskenpflicht im Öffentlichen Verkehr bleibt

Maskenpflicht gilt außerdem noch in öffentlichen Verkehrsmitteln inklusive Haltestellen, in den Kundenbereichen des lebensnotwendigen Handels wie etwa in Apotheken, dem Lebensmitteleinzelhandel, Banken und Postgeschäftsstellen. Überall anders gilt eine "FFP2-Empfehlung". Auch die Präventionskonzepte und Covid-Beauftragten sollen überall beibehalten werden.

(Quelle: apa)

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