An der Impfpflicht hält die Regierung weiter fest.
Ab 19. Februar:
Viele Situationen und Orte, wo man bisher geimpft oder genesen sein musste, werden auf 3-G umgestellt. Hier gilt als Eintritt also auch ein negativer Test. Betroffen sind davon alle körpernahen Dienstleistungen, Veranstaltungen, Sportstätten, Fach- und Publikumsmessen sowie Seilbahnen, Busreisen und Ausflugsschiffe.
In sensiblen Bereichen weiter 2-G
In "höchst vulnerablen Settings", wie etwa Alten- und Pflegeheimen sowie Krankenhäusern bleibt für die Besucher 2-G+ Voraussetzung. Sie müssen also geimpft oder genesen sein und zusätzlich einen negativen Test vorweisen, wobei sowohl ein PCR- als auch ein Antigen-Test gilt. Für Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in Alten- und Pflegeheimen sowie Krankenhäusern gilt die 2,5-G-Regel, also entweder geimpft, genesen oder mit negativem PCR-Test. Am Arbeitsplatz gilt weiterhin die 3-G-Regel.
Vorerst keine Änderungen in Gastro
Noch keine Änderungen gibt es am 19. Februar in der Gastronomie. Die Sperrstunde bleibt bei 24 Uhr. Nachtgastronomie, Stehgastronomie und Barbetrieb sind weiterhin verboten. Außerdem herrscht ab 51 Personen ein Konsumationsverbot.
Auch als generelle Regel bei der Einreise nach Österreich wird im Laufe der Woche ab dem 21. Februar die 3-G-Regel eingeführt. Ausgenommen sind neue Virusvarianten-Gebiete, die es derzeit aber ohnehin nicht gibt.
Ab 5. März:
Alle Maßnahmen werden aufgehoben: Die Nachtgastronomie wird geöffnet, das Konsumationsverbot bei Veranstaltungen fällt weg. Ausnahmen bilden weiterhin "vulnerable Settings" wie Pflegeheime und Krankenhäuser. Dort müssen auch weiterhin FFP2-Masken getragen werden.
Maskenpflicht im Öffentlichen Verkehr bleibt
Maskenpflicht gilt außerdem noch in öffentlichen Verkehrsmitteln inklusive Haltestellen, in den Kundenbereichen des lebensnotwendigen Handels wie etwa in Apotheken, dem Lebensmitteleinzelhandel, Banken und Postgeschäftsstellen. Überall anders gilt eine "FFP2-Empfehlung". Auch die Präventionskonzepte und Covid-Beauftragten sollen überall beibehalten werden.
(Quelle: apa)