Koalitionskrach

Causa Renaturierungsgesetz: Gewesslers Alleingang bleibt ungestraft

Veröffentlicht: 22. Oktober 2024 12:25 Uhr
Nach harscher Kritik an Umweltministerin Leonore Gewessler (Grüne) nach ihrem Alleingang beim EU-Renaturierungsgesetz scheinen rechtliche Konsequenzen auszubleiben. Die von Verfassungsministerin Karoline Edtstadler (ÖVP) angekündigte Klage sei nämlich nur mit Zustimmung der Grünen möglich.
SALZBURG24 (AnGr)

Die geplante Nichtigkeitsklage Österreichs gegen die EU-Renaturierungsverordnung wird doch nicht eingebracht. Verfassungsministerin Karoline Edtstadler (ÖVP) bestätigte laut Bericht des Standard, dass die Frist zur Klageeinreichung ungenutzt verstreichen wird. Grund dafür sei das fehlende Einvernehmen mit den betroffenen Ministerien, insbesondere mit dem Grünen-geführten Umweltministerium.

Kritik an Gewesslers Alleingang bei Renaturierungsgesetz

Im Juni hatte Umweltministerin Leonore Gewessler (Grüne) in einem Alleingang der Verordnung im EU-Rat zugestimmt, was bei der ÖVP heftige Kritik auslöste – diese kam auch von Salzburgs Landeshauptmann Wilfried Haslauer (ÖVP) und dessen Stellvertreterin Marlene Svazek (FPÖ). Der Alleingang sei ein „Affront gegenüber den Bundesländern“.

Kanzler Karl Nehammer (ÖVP) sprach indes von einem Verfassungsbruch und kündigte gemeinsam mit Edtstadler eine Klage vor dem Europäischen Gerichtshof an und veranlasste eine Anzeige wegen Amtsmissbrauchs gegen Gewessler. Diese Anzeige ging jedoch ins Leere, da die Staatsanwaltschaft kein Delikt sah und das Verfahren zurücklegte.

Klage gegen Gewessler nur mit Zustimmung der Grünen möglich

Nun stellt Edtstadler klar: „Ein weiterer Gesetzesbruch darf nicht die Antwort auf den von Gewessler begangenen sein.“ Denn eine Klage gegen die Klimaschutzministerin sei nur mit Zustimmung der Grünen möglich.

Rechtsexperten hatten bereits im Sommer die Erfolgsaussichten einer Klage als gering eingeschätzt. Interne Regierungskonflikte, so der allgemeine Tenor, könnten nicht als Grundlage dienen, um eine EU-Abstimmung für ungültig zu erklären.

(Quelle: salzburg24)

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