Das gilt ab Montag, 0 Uhr in ganz Österreich:
- Verpflichtender Munds-Nasen-Schutz in Öffis, Supermärkten, im Handel, Dienstleistungsbereichen, Parteienverkehr und Schulen
- Beschränkungen bei privaten Veranstaltungen: Ohne zugewiesene Sitzplätze maximal 50 Personen Indoor, im freien 100 Personen.
- 1.500 Personen Indoor bei Großveranstaltungen mit professionellen Konzept, 3.000 Personen Outdoor
- MNS-Pflicht auch wieder für Kellner. Speisen und Getränke dürfen nur an Sitzplätzen verabreicht werden.
Verschärfungen bei Events
Bei der Präsentation der zweiten Ampelschaltung hat Bundeskanzler Sebastian Kurz (ÖVP) am Freitag verschärfte Maßnahmen mit "Gültigkeit Montag, 0.00 Uhr" angekündigt: Es wird Einschränkungen bei Veranstaltungen geben: Indoor 50 Personen im Freien 100 Personen - Großveranstaltungen mit professionellen Konzept und mit zugewiesenen Sitzplätzen sind es 1.500 Plätze bzw. 3.000 Plätze.
Maskenpflicht wird ausgeweitet
Zudem soll die Maskenpflicht auch außerhalb des Lebensmittelhandels und von Apotheken und Banken österreichweit in geschlossenen Räumen ausgeweitet werden und gilt in Handel und Gastronomie - und auch an allen Schulen außerhalb der Klasse.
Diese Maßnahme sei "ein zusätzlicher Schritt, um den Regelschulbetrieb aufrecht zu erhalten und die Gesundheit der Kinder nicht zu gefährden". Sport muss damit vorwiegend im Freien oder in der Halle nur in kleinen Gruppen bei guter Belüftung und ohne Kontaktsportarten stattfinden. Gesungen werden darf nur mehr im Freien oder mit Mund-Nasen-Schutz.
Kein Orange in Österreich
Mit der zweiten Schaltung der Corona-Ampel wurden am Freitag bereits sieben Regionen in Österreich auf gelb geschaltet. Betroffen von "gelb" - das bedeutet mittleres Risiko - sind Wien, Graz, Innsbruck, Korneuburg, Wiener Neustadt, Bezirk-Kufstein und Schwaz in Tirol.
Gesetzes-Novelle steht noch aus
Damit die Corona-Ampel zum Werkzeug werden kann, fehlt noch ihre vollständige gesetzliche Verankerung. Erst mit der Novellierung des Epidemiegesetzes und des Covid-19-Maßnahmengesetzes können alle Regeln aufgrund der vier Farbstufen von grün bis rot rechtlich durchgesetzt werden. Ein Beschluss ist für den 23. September geplant. Bis dahin soll die Lockerungsverordnung angepasst werden, etwa zur Ausweitung des Mund-Nasen-Schutzes auf alle Geschäfte in gelben Regionen. Sie soll nun endlich am Freitag vorliegen.
(Quelle: apa)