Der neue Erlass ersetzt den bisherigen "Hochinzidenzerlass".
Impfrate und Situation auf Intensivstationen als Faktoren
Künftig werden bei der Einstufung eines Bezirks als Hochrisikogebiet neben der Sieben-Tagesinzidenz pro 100.000 Einwohnerinnen und Einwohner auch die Durchimpfungsrate des jeweiligen Bezirks sowie die Situation auf den Intensivstationen des betreffenden Bundeslandes berücksichtigt.
Mückstein: "Impfung wirksamste Schutz"
"Die Impfung ist der wirksamste Schutz gegen das Coronavirus und wir sehen, dass das Virus zwischen Geimpften und Ungeimpften unterscheidet", kommentierte Mückstein die Maßnahme. Um die Ausbreitung des Virus zielgerichtet und regional einzudämmen, müsse man daher besonderes Augenmerk auch auf die jeweilige Durchimpfungsrate richten.
Hochrisikogebiete: Ausreise nur mit 3-G-Nachweis
Für Hochrisikogebiete ist künftig mittels Verordnung durch die Landeshauptleute oder die Bezirksverwaltungsbehörde festzulegen, dass Personen den betreffenden Bezirk nur verlassen dürfen, wenn sie den Nachweis einer geringen epidemiologischen Gefahr im Sinne der 2. COVID-19-Öffnungsverordnung (3-G-Nachweis) vorweisen können. Die Kontrollen der Nachweispflicht haben stichprobenartig mit möglichst hoher Frequenz zu erfolgen. Dafür kann auch der Assistenzeinsatz des Bundesheeres angefordert werden.
Weitere Vorkehrungen vorgesehen
Darüber hinaus sind durch die Landeshauptleute oder die Bezirksverwaltungsbehörde für Hochrisikogebiete weitere Vorkehrungen zur Eindämmung der Ausbreitung von SARS-CoV-2 zu setzen. Dafür kommen - neben anderen - Maßnahmen wie Schwerpunktkontrollen der bisherigen Regelungen, ein 3-G-Nachweis etwa im Handel, verstärktes Contact Tracing, Erweiterung der Tragepflicht von MNS und Einführung der Tragepflicht von FFP2-Masken oder weiterführende Quarantänemaßnahmen in Frage.
(Quelle: apa)