Allgemein gilt in Österreich gilt die gesetzlich vorgeschriebene Höchstgrenze von weniger als 0,5 Promille. Zu den Ausnahmen gehören neben Besitzern eines Probeführerscheins auch Lkw- und Busfahrer: Für sie beträgt die Höchstgrenze 0,1 Promille, informiert der ÖAMTC.
Alkoholisiert erwischt: Und nun?
Was blüht, wenn die Höchstgrenze fürs Autofahren tatsächlich überschritten wurde? Die Höhe der Strafe variiert je nach Alkoholgehalt, der bei einer Verkehrskontrolle festgestellt wird. Allgemein gelten folgende Richtwerte:
- Zwischen 0,5 und 0,79 Promille: Alko-Sünder müssen mit einer Verwaltungsstrafe von 300 bis zu 3.700 Euro rechnen. Wird ein Fahrer zum ersten Mal ertappt, darf der Führerschein zwar behalten werden, jedoch wird der Vorfall im Führerscheinregister vermerkt. Wiederholt sich der Vorfall, wird beispielsweise eine Nachschulung durch einen Verkehrspsychologen angeordnet, für die mindestens 200 Euro anfällt. Bei Verstoß Nummer drei wird der Schein für mindestens drei Monate entzogen.
- Zwischen 0,8 und 1,19 Promille: Alkolenker mit mehr als 0,8 Promille im Blut werden mit 800 bis 3.700 Euro zur Kasse gebeten. Bei erstmaligem (unfallfreiem) Vergehen wird der Führerschein einen Monat lang entzogen, im Wiederholungsfall ist er für mindestens drei Monate weg. Auch ein 100 Euro teures Verkehrscoaching muss in diesem Fall absolviert werden.
- Zwischen 1,2 und 1,59 Promille: Der Führerschein wird für mindestens vier Monate entzogen. Die Alko-Fahrt kostet dann zwischen 1.200 und 4.400 Euro. Zusätzlich wird eine Nachschulung veranschlagt, die ebenfalls beträchtliche Kosten mit sich zieht.
- Ab 1,6 Promille: In diesem Fall ist mit Strafen zwischen 1.600 und 5.900 Euro, einem Führerscheinentzug von mindestens sechs Monaten, einer Nachschulung, die mit Kosten von rund 500 Euro verbunden ist, einem Termin beim Amtsarzt und einer verkehrspsychologischen Untersuchung in Höhe von 363 Euro zu rechnen. Wird ein Alkomat-Test verweigert, sind die Konsequenzen identisch.
Versicherung: Alko-Unfälle haben Folgen
Davon abgesehen, dass Unfälle ohnehin mit einem großen Gefahrenpotenzial verbunden sind, sind die Folgen für Alkolenker besonders drastisch. Hat ein Fahrer mehr als 0,8 Promille intus, kann die Haftpflichtversicherung bis zu 11.000 Euro vom Unfallverursacher zurückfordern. Auch die Rechtsschutz- und Kaskoversicherung sind dann leistungsfrei.
Restalkohol nicht unterschätzen
Zum unbeabsichtigten Alkolenker werden Verkehrsteilnehmer häufig dann, wenn sie die Restalkoholbestände im Blut unterschätzen. Weder durch Kaugummi noch Wasser oder ein anständiges Katerfrühstück lässt sich Alkohol im Körper schneller abbauen. Übrigens werden pro Stunde nur rund 0,1 Promille abgebaut. Das kann nach einer durchzechten Nacht schon einmal etwas länger dauern.
(Quelle: salzburg24)