Erfolg für Salzburger Anwalt

Datenschutz-Abmahnwelle nun Fall für WKStA

Veröffentlicht: 19. Jänner 2023 12:59 Uhr
Neues Kapitel in der Abmahnwelle rund um zehntausende österreichische Webseiten-Betreibende und die verwendeten Google-Schriftarten: Nun ermittelt die WKStA wegen des Verdachts auf schweren Betrug. Die Schadenssumme dürfte über fünf Millionen Euro liegen, sagt ein Salzburger Rechtsanwalt.

Nachdem in der Abmahnwelle an zigtausende österreichische Webseiten-Betreibende rund um verwendete Google Fonts auch Hildegard von Bingen einen Anwaltsbrief bekommen hat, hat der Fall nun neue Dimensionen erreicht. Die Wirtschafts- und Korruptionsstaatsanwaltschaft (WKStA) hat Ermittlungen wegen des Verdachts auf schweren Betrug eingeleitet.

"Unwohlsein" wegen Google-Fonts?

Ein selbsternannter Datenschutz-Anwalt und dessen Mandantin Eva Z. hatten versucht, unter anderem bei Kleinunternehmenden und Blogger:innen jeweils 190 Euro Schadenersatz einzuklagen, da die eingebetteten Google Fonts-Daten über User an die Google-Mutter Alphabet weitergegeben wurden. Bei der Mandantin habe das "erhebliches Unwohlsein" verursacht, wie es heißt. Sie sah laut ihrem Anwalt darin einen Kontrollverlust über ihre Daten und machte einen Gefühlsschaden geltend.

WKStA übernimmt Fall

Nach Medienberichten hatte der Salzburger Rechtsanwalt Peter Harlander eine Sachverhaltsdarstellung "wegen gewerbsmäßigen schweren Betruges beziehungsweise der gewerbsmäßigen schweren Erpressung" bei der Staatsanwaltschaft Wiener Neustadt eingebracht, die nun an die WKStA weitergegeben wurde. Es gilt die Unschuldsvermutung.

Salzburger Anwalt geht gegen Datenschutz-Abmahnwelle vor

Gegen eine regelrechte Datenschutz-Abmahnwelle, die aktuell tausende Webseiten-Betreiber in Österreich erreicht, geht jetzt ein Salzburger Rechtsanwalt vor. Es bestehe der Verdacht auf …

Hinweis auf Wiener Druckerei

Ein Mandant von Harlander habe im Herbst einen entscheidenden Hinweis gegeben: "Bereits im Oktober 2022 übermittelte ein Mandant aus Gleisdorf in der Steiermark einen Hinweis auf eine Wiener Druckerei, welche mit dem Versand der Briefe an die Opfer beauftragt war", so Harlander am Donnerstag zu SALZBURG24. "Dieser Hinweis führte jetzt die Kriminalpolizei auf die richtige Spur."

"Die in der Druckerei sichergestellten Informationen zur Zahl der versendeten Briefe ermöglichte eine Berechnung der Gesamthöhe der an die Adressaten der Briefe gestellten Forderungen. Die Gesamtforderung muss zumindest 5.000.000 Euro betragen, da es sonst zu keiner Abtretung des Falles an die WKStA gekommen wäre", führt der Rechtsanwalt weiter aus. Angesichts der Forderungshöhe von 190 Euro je Abmahnschreiben würde dies bedeuten, dass zumindest 26.315 Schreiben versendet wurden.

"Aufgestellte Behauptung unrealistisch"

"Die in den Schreiben aufgestellte Behauptung, dass Frau Eva Z. einerseits alle Websites eigenhändig angesurft hat und dass diese dabei aufgrund der Verwendung von Google Fonts ein Unwohlsein empfunden hat, wirkt aufgrund dieser Zahlen unrealistisch", so Harlander.

Das letzte Wort in dieser undurchsichtigen Causa ist noch längst nicht gesprochen.

(Quelle: salzburg24)

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