Die Webseite von Hildegard von Bingen verstoße gegen die Datenschutzverordnung. Schließlich verwende sie Google-Schriften über die die IP-Adresse von Website-Besuchern an Google weitergeleitet werden. So der wesentliche Inhalt des Schreibens an eine vermeintliche Hildegard von Bingen.
"Unser bisher lustigstes Beweismittel"
„Das ist unser bisher lustigstes Beweismittel in der Cause Eva Z.“, berichtet der Salzburger Anwalt Peter Harlander gegenüber SALZBURG24. Zur Erklärung: Hildegard von Bingen gilt als erste Vertreterin der deutschen Mystik des Mittelalters. Sie war Benediktinerin, Äbtissin, Dichterin, Komponistin und eine bedeutende natur- und heilkundige Universalgelehrte und lebte von 1098 bis 1179. Auch wenn Hildegard von Bingen ihrer Zeit weit voraus war, eine Homepage dürfe sie damals wohl eher nicht betrieben haben.

Harlander geht gegen seinen Berufskollegen Marcus Hohenecker und dessen Mandantin vor, die seiner Meinung nach zu Unrecht mehr als 10.000 solcher Abmahnbriefe mit einer Zahlungsaufforderung von 190 Euro an österreichische Homepage-Betreiber geschickt haben.
Crawler sollen Webseiten durchsucht haben
Die vorliegenden Beweise legen nahe, dass es bei den Webseiten-Aufrufen zu keinem Zugriff durch einen Menschen gekommen ist, sondern durch Crawler, einem Computerprogramm, das automatisch das World Wide Web und Webseiten durchsucht und analysiert. „Der verwendete Impressum-Crawler, der im Text nach Namen sucht, hat das Problem, dass er nicht nach dem ersten Namen stoppt, sondern weiter sucht. In das ausgeschickte Schreiben kam dann immer der zuletzt gefundene Namen, also teilweise Fotografen oder Agenturen aus dem weiter unten im Impressum befindlichen Copyright-Hinweis – und in diesem Fall hat es sogar Hildegard von Bingen erwischt, weil die Webseitenbetreiberin 'Heilkräuterpraktikerin nach Hildegard von Bingen‘ im Impressum stehen hat“, erklärt Harlander den amüsanten Fakt.
PDF: Hildegard von Bingen abgemahnt
Abmahnwelle: Gericht muss entscheiden
Der Salzburger Anwalt hat inzwischen eine Sachverhaltsdarstellung bei der Staatsanwaltschaft eingebracht. Demnach liege der Verdacht nahe, dass die Websites nur anfangs manuell gesucht wurden. Im weiteren Verlauf wurde auf eine automatisierte Vorgangsweise umgestellt. "Dies legt den Verdacht des gewerbsmäßigen schweren Betruges bzw. der gewerbsmäßigen schweren Erpressung nahe. Die endgültige Wertung der Beweise und des Sachverhaltes obliegt jedoch der Staatsanwaltschaft und dem Gericht. Es gilt sohin die Unschuldsvermutung", führt Harlander in der Sachverhaltsdarstellung aus.
"Der im nächsten Schritt folgende Privatbeteiligtenanschluss aller Mandant:innen wird aufgrund des voraussichtlichen Umfangs von mehr als tausend Seiten in den nächsten Tagen eingebracht", ergänzt Harlander.
Hohenecker weiter gelassen
Hohenecker hingegen meint, mehrere Anwälte würden derzeit um die Empfänger der Abmahnbriefe buhlen und sich so ein zusätzliches Geschäft erwarten. Er sehe der Anzeige sowie dem angekündigten Disziplinarverfahren bei der Anwaltskammer Niederösterreich gelassen entgegen, erklärt er vor einigen Tagen gegenüber der APA.
(Quelle: salzburg24)