Arbeiten mit positivem Test

Diese Corona-Regeln gelten ab heute

Veröffentlicht: 01. August 2022 07:38 Uhr
Verkehrsbeschränkung statt Quarantäne: Mit dem heutigen Tag endet die Absonderung für Corona-Positive. Es ist sogar möglich, arbeiten zu gehen. Allerdings müsste man eine FFP2-Maske tragen.
SALZBURG24 (OK)

Ab heute muss man nicht mehr in Quarantäne, wenn man ein positives Corona-Testergebnis hat. Stattdessen gelten mit 1. August "Verkehrsbeschränkungen": Wer sich nicht krank fühlt, darf mit FFP2-Maske fast überall hin, im Freien mit zwei Metern Abstand zu anderen Personen darf man sie auch abnehmen. Das gilt automatisch mit einem positiven Testergebnis, ein Bescheid der Behörde ist dafür nicht nötig. Änderungen gibt es auch für Corona-Kranke mit Symptomen: Für einen Krankenstand muss man sich aktiv beim Arzt melden.

Ziel ist es, dass sich der Umgang mit Corona an Verhaltensweisen bei anderen Infektionskrankheiten annähert“, betont der Leiter des Salzburger Corona-Managements Oberst Peter Schinnerl in einer Aussendung am Montag. Die zehntägige Verkehrsbeschränkung gilt unabhängig von der Art des Tests sofort ab dem positiven Ergebnis. Ein Freitesten ist frühestens ab dem fünften Tag der nachgewiesenen Infektion möglich.

 

Krankschreibung statt Absonderungsbescheid

Denn mit dem Aus der Quarantäne gibt es auch keine Absonderungsbescheide mehr, die bisher automatisch zur Krankschreibung führten. Nunmehr muss man sich selbst drum kümmern, vom Arzt krankgeschrieben zu werden. Das geht auch telefonisch, allerdings nur für Coronafälle mit Symptomen. Mit allen anderen Krankheiten muss man in die Ordination. Und wer zwar Corona-positiv ist, aber keine Symptome hat, kann nicht krankgeschrieben werden.

Antigentest genügt für Verkehrsbeschränkung

Zu beachten ist, dass die Verkehrsbeschränkungen nicht erst nach einem positiven PCR-Test laufen, sondern bereits nach einem Antigen-Test, der eine Infektion mit Covid anzeigt. Wird dieser durch einen PCR-Test nicht bestätigt, fallen die Vorgaben. Ohnehin gelten die Verkehrsbeschränkungen maximal zehn Tage, nach fünf kann man sich freitesten. Die Umstellung auf die Verkehrsbeschränkung mit 1. August gilt auch für jene, die in den Tagen davor noch in Quarantäne mussten.

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(Quelle: apa)

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