Enormer Einnahmenverlust

Länder fordern Geld für Ende der kalten Progression

ARCHIV - 04.12.2018, Sachsen, Dresden: ILLUSTRATION - Zahlreiche Banknoten von 10, 20 und 50 Euro liegen auf einem Tisch. (zu EZB-Entscheidung) Foto: Monika Skolimowska/dpa-Zentralbild/dpa +++ dpa-Bildfunk +++
Veröffentlicht: 26. August 2022 12:46 Uhr
Die Länder fordern angesichts des Vorhabens der Regierung, die kalte Progression ab 2023 abzuschaffen, Verhandlungen über den zu erwartenden Einnahmenverlust.
SALZBURG24 (mem)

Die Regierung will ab 2023 die kalte Progression abschaffen. Dieses Vorhaben kostet Milliarden Euro und bedeutet auch für die Bundesländer einen enormen Einnahmenverlust. Diese fordern nun in ihren Stellungnahmen im Begutachtungsverfahren, welches heute endet, Verhandlungen mit dem Bund. Das Land Wien rechnet alleine im ersten Jahr mit einem Verlust von 140 Mio. Euro, 2026 werden es schon 600 Mio. sein; und lehnt den "gegenständlichen Gesetzesentwurf ab".

Auch Land Salzburg fordert Verhandlungen

"Angesichts der Höhe der Einnahmenausfälle für die Gebietskörperschaften und die durch das Vorhaben bedingten Mindereinnahmen des Landesgesundheitsfonds werden Kompensationsleistungen durch den Bund erforderlich sein", schreibt auch die Vorarlberger Landesregierung. Ähnlich klingt es auch in der Stellungnahme aus Salzburg: "Die beabsichtigte Abschaffung der kalten Progression würde massive Einnahmenausfälle für das Land Salzburg verursachen. Das Land verlangt daher die im Finanzausgleichsgesetz vorgesehenen Verhandlungen vor Inangriffnahme steuerpolitischer Maßnahmen.

Städtebund mit scahrfer Reaktion

Eine scharfe Reaktion gibt es auch vom Städtebund: "Da bis dato keinerlei bundesseitige Maßnahmen erkennbar sind, die gewährleisten, dass die zu erwartenden Mindereinnahmen den Kommunen zur Gänze bzw. zumindest überwiegend abgegolten werden, ist der gegenständliche Gesetzesentwurf in der derzeitigen Form aus Sicht des Österreichischen Städtebundes abzulehnen und sind politische Verhandlungen nach § 7 Finanzausgleichsgesetz 2017 zu verlangen."

Rechnungshof erwartet Anstieg der Staatsschulden

Auch der Rechnungshof (RH) gibt zu bedenken, dass diese Maßnahme massive Kosten für den Staat und einen Anstieg der Staatsschulden verursachen werde. Im Sinne der künftigen Generationen empfiehlt der RH eine "Sicherstellung nachhaltiger öffentlicher Finanzen".

Mindereinnahmen von 18 Mrd. Euro bis 2026

Die Regierung rechnet in ihrem Gesetzesentwurf mit Mindereinnahmen in Höhe von insgesamt über 18 Mrd. Euro bis 2026. Durch die automatische Inflationsanpassung (2/3) in den kommenden vier Jahren ergibt sich ein Nettofinanzierungsbedarf für die Gebietskörperschaften in Höhe von gesamt rund 12,5 Mrd. Euro. 8,3 Mrd. davon entfallen auf den Bund, 2,7 Mrd. auf die Länder und 1,5 Mrd. auf die Gemeinden.

Kalte Progression: Gesetzesentwurf sieht Abschaffung vor

Der Gesetzesentwurf sieht die Abschaffung der kalten Progression vor, indem die Tarifstufen sowie die wesentlichen Absetzbeträge zu zwei Drittel automatisch an die Inflationsrate angepasst werden. Ein Drittel bleibt als Spielraum der Politik erhalten, um spezifische Gruppen stärker als andere zu entlasten.

Gewerkschaftsbund begrüßt Vorhaben

Der Gewerkschaftsbund (ÖGB) begrüßt das Vorhaben an sich, lehnt jedoch die Methodik ab. Die Gewerkschaft stößt sich am 2/3-Automatismus, weil davon die oberen Einkommen weitaus stärker profitieren als die unteren. "Eine Möglichkeit, um dem entgegenzuwirken wäre, eine höhere Anhebung der unteren Grenzwerte des Steuertarifs vorzunehmen, um mit der Erhöhung einen größeren Teil der Erwerbstätigen an der Entlastung partizipieren zu lassen."

So kommt es zu kalter Progression

Die kalte Progression ist ein Effekt, der durch das Zusammenwirken eines progressiven Steuertarifs, der Inflation und Gehaltserhöhungen entsteht. Gehälter werden jedes Jahr angehoben, die Tarifstufen blieben aber unverändert. Wenn die Einkommen steigen, die Tarifstufen aber fix sind, erhöht sich die Steuerleistung, wenn man in eine Stufe vorrückt. Folge: Von der Bruttoerhöhung bleibt netto weniger über. Je mehr Arbeitnehmer durch Lohnerhöhungen also in höhere Tarifstufen vorrücken, desto mehr schöpft der Staat von den Lohnerhöhungen ab. Diesen Effekt nennt man kalte Progression - "kalt", weil dafür keine aktive Handlung oder Steuererhöhung nötig ist.

Kommt zur eigentlichen kalten Progression noch eine hohe Inflation, verstärkt sich der Effekt für die betroffenen Bürgerinnen und Bürger. Wenn etwa die Waren im Supermarkt wesentlich teurer werden, steigt nicht nur das Nettogehalt weniger stark als das Bruttogehalt - es kann sogar zu realen Lohnverlusten kommen. Bisher wurden die aus der kalten Progression für den Staat entstehenden Mehreinnahmen alle paar Jahre durch Steuerreformen abgegolten. Manchmal wurden dabei auch die Tarifstufen angepasst, aber nicht immer.

(Quelle: apa)

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Von SALZBURG24 (alb)
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