ARCHIV - 27.04.2020, Hamburg: Unternehmer eines Verbunds von Geschäftsleuten zeigen Masken aus ihrem Bestand. (zu dpa "Merkel: Mindestbußgeld von 50 Euro für Verstöße gegen Maskenpflicht") Foto: Axel Heimken/dpa +++ dpa-Bildfunk +++
Ab Freitag ersetzt die Bundesregelung zur Mund-Nasen-Schutzpflicht die seit 9. Juli geltenden strengeren Vorschriften in Oberösterreich. Zu diesem Schritt entschloss sich das Land nach Rücksprache mit seinen Experten, um eine bundesweit einheitliche Ausgangslage für das kommende Woche startende Corona-Ampelsystem zu schaffen.
Damit fällt die allgemeine Mund-Nasen-Schutzpflicht in allen öffentlichen Gebäuden, Lokalen und Geschäften zugunsten der Verpflichtung zum Maskentragen nur mehr an bestimmten Orten. Dazu gehören u.a. der Lebensmitteleinzelhandel, Banken, Postfilialen, Tankstellen, Öffis, Apotheken, Krankenhäuser und Pflegeheime.
Derzeit keine Ausweitung der MNS-Pflicht in Sicht
Auch bei Dienstleistungen und bei Demonstrationen, wenn der Mindestabstand von einem Meter nicht eingehalten werden kann, sowie in den Amtsgebäuden der oö. Landesverwaltung in Zonen mit hoher Kundenfrequenz muss Maske getragen werden.
Eine österreichweite Ausdehnung der Maskenpflicht war laut Regierungskreisen zumindest vorerst noch kein Thema. Nach dem Ministerrat kommenden Mittwoch könnten allerdings ja nach Entwicklung der Zahlen weitere Maßnahmen verkündet werden.
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