Armin Wolf geht gemeinsam mit Medienanwältin Maria Windhager mit einer an die Staatsanwaltschaft Wien eingebrachten Sachverhaltsdarstellung gegen die Plattform X (früher Twitter) vor. Ein User hatte unter falschem Namen einen Account betrieben und mit diesem auch den ORF-Anchorman immer wieder beleidigt. Die Plattform weigerte sich, die Postings zu löschen. Einen Antrag des Straflandesgericht Wien, die Nutzerdaten herauszugeben, ignorierte X laut einem am Montag veröffentlichten Blogeintrag von Wolf. Ansuchen bei der europäischen X-Firmenzentrale in Irland und später bei der US-Justiz blieben ohne Erfolg.
Nun versuchen es Wolf und Windhager mit einer Sachverhaltsdarstellung an die Staatsanwaltschaft, die - so die Hoffnung - X-Mitarbeiterinnen und -Mitarbeiter wegen des Verdachts auf Begünstigung anklagen wird. Es bestehe nämlich der begründete Verdacht, dass unbekannte X-Mitarbeiter eine Person schützen, die eine Straftat begangen habe.
"Ich weigere mich einfach, zu akzeptieren, dass X (vormals Twitter), eine der größten und einflussreichsten Social-Media-Plattformen der Welt, einschlägige Gesetze in Österreich und der EU nicht nur ignoriert, sondern ganz offen verhöhnt und sich der Justiz entzieht", erklärte Wolf in seinem Blogeintrag, über den bereits mehrere Medien berichteten, seine Motivation.
ORF, ARD und SRF vereinbaren Koproduktionen im Wert von 150 Mio. Euro
Die öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten ORF, ARD und SRF haben sich für 2026 auf ein Ko-Produktionsvolumen in Höhe von ca. 150 Mio. Euro verständigt. 2025 war der Betrag ebenso hoch. Die Mittel fließen etwa in den "Tatort", Serien wie "Mozart/Mozart", "Ludwig" und die dritte Staffel von "School of Champions", die Dokumentation "Kunst in der Natur" oder auch Shows wie "Verstehen Sie Spaß?" und "Klein gegen Groß". "Eine starke Partnerschaft öffentlich-rechtlicher Sender ist in der heutigen globalisierten Medienlandschaft wichtiger denn je", wurde ORF-Programmdirektorin Stefanie Groiss-Horowitz in einer Aussendung zitiert.
(Quelle: apa)






