Im Grazer Straflandesgericht ist am Donnerstag der Betreiber der Grazer Stern-Bar wegen fahrlässigen Herbeiführens einer Feuersbrunst zu einer Haftstrafe von 18 Monaten, davon sechs unbedingt, verurteilt worden. Bei einem Brand in dem Lokal zu Silvester 2023/24 starb eine Studentin, zehn Personen wurden zum Teil schwer verletzt. Der Angeklagte hatte sich nicht schuldig gefühlt.
In der Silvesternacht begann es gegen 3.00 Uhr zu brennen. Im Eingangsbereich soll entzündliches Material gelagert gewesen sein, ein Notausgang durch ein Fenster war versperrt und das Personal soll nicht ausreichend für Brandfälle geschult worden sein, warf die Anklage dem Lokalbetreiber vor.
Opfer schilderten schreckliche Geschehnisse
Der Angeklagte hatte bisher bei sich keine Schuld gesehen. Seiner Meinung nach hatte er alle Auflagen erfüllt. Dass es eigentlich außer dem Hauptausgang keinen richtigen Notausgang gegeben habe, sei nicht der Fall gewesen. Nachdem in den vorigen Verhandlungen die Opfer eindringlich geschildert hatten, wie sie verzweifelt nach einem Fluchtweg gesucht hatten, waren nun die Notausgänge Hauptthema.
Als Zeugin war eine Referentin der Baubehörde geladen, die 2020 eine Begehung des Lokals vorgenommen hatte. Sie gab an, dass als Notausgänge der Eingang, der Ausstieg durch ein Fenster und der Weg durch die Küche in den Hof vorgesehen waren. Als es zum verheerenden Brand kam, war das Fenster allerdings durch einen Tisch verstellt, auch war die Fensterbank mit Dekorationsmaterial vollgeräumt. Bei der Kontrolle war das offenbar noch anders: "Das Fenster war frei, es war hundertprozentig kein Tisch davor", gab die Zeugin an.
Keine Lagerungen bei Fluchtweg erlaubt
Sie erinnerte sich weiter, dass der Angeklagte damals den Fluchtweg durch das Fenster entfernen wollte, was ihm untersagt wurde "da sich dann die Fluchtwegsituation völlig anders dargestellt hätte", führte die Beamtin aus. Im Übrigen sei auch ein Fluchtweg durch eine Küche normalerweise nicht zulässig, "weil eine Küche eine weitere Gefahrenquelle darstellen kann". Neben dem Hauptausgang waren verschiedene Polster und anderes gelagert, was laut Zeugin ebenfalls nicht erlaubt sei.
Nach der Begehung 2020 passierte nichts mehr, obwohl mehrere Mängel festgestellt worden waren. "Warum wurde der Akt als erledigt abgelegt?", fragte der Verteidiger. "Weil es ein historischer Akt war", lautete die Antwort. - "Ohne weitere Überprüfung?" - "Ja".
Sachverständiger kritisierte Fluchtweg durch Küche
Am Nachmittag war der Brand-Sachverständige am Wort. Er führte aus, dass der Fluchtweg durch die Küche aufgrund der Schiebetüre zum Gastraum nicht zulässig gewesen sei. "Bei Fluchtwegen muss eine Türe in Fluchtrichtung aufschlagbar sein", so der Gutachter. Seiner Meinung nach dürfte deswegen der Ausstieg durch das Fenster gemacht worden sein - der allerdings beim Brand verstellt und nicht gekennzeichnet war.
Neben dem Haupteingang - der ebenfalls als Notausgang geführt wurde - war ein Abstellraum, in dem Polster, Decken, Küchenrollen, Toilettenpapier und Ähnliches aufbewahrt wurde. "Das Material hätte dort nie gelagert werden dürfen", stellte der Sachverständige klar.
Der Angeklagte wurde zu 18 Monaten Haft, davon sechs unbedingt, verurteilt. Das Urteil ist nicht rechtskräftig. Der Fall beschäftigt weiter das Gericht: Derzeit läuft noch ein zweites Verfahren in dem geklärt werden soll, inwiefern die Behörden ebenfalls für die verheerenden Folgen dieses Brandes verantwortlich sind.
(Quelle: apa)




