Trotz EuGH-Urteil

Wolf reißt Rinder in Tirol: Entnahme genehmigt

Ein DNA-Test bestätigt den Wolfriss in Oberhofen. Zum vermeintlichen Wolf in Straßwalchen gibt es noch keine Gewissheit. (SYMBOLBILD)
Veröffentlicht: 23. Juli 2024 09:24 Uhr
Nach dem Riss dreier Rinder wurde in Tirol ein weiterer Wolf zum Abschuss freigegeben. Erst vor wenigen Tagen wurden im Bezirk Kitzbühel drei tote Rinder gefunden, die auf das Konto eines Wolfes gehen dürften.

Ein Wolf ist am Montag im Tiroler Unterland zum Abschuss freigegeben worden. Zuvor waren in einem Almgebiet in Kirchberg (Bezirk Kitzbühel) zwei Rinder tot und zwei verletzt aufgefunden worden, so die schwarz-rote Landesregierung am Dienstag. Ein Rind war vermisst. Laut Amtstierärztin dürfte ein Wolf beteiligt gewesen sein. Damit wurden seit dem jüngsten Urteil des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) zu Wolfsabschüssen bereits zwei Wölfe im Bundesland zum Abschuss freigegeben.

Zwei Wölfe in Tirol zum Abschuss freigegeben

Die Abschussverordnung war nun ab gestern, Montag, für acht Wochen im Umkreis von zehn Kilometern in Kraft. Die Jägerschaft wurde laut Land bereits informiert. Erst vor wenigen Tagen waren in einem Almgebiet im Gemeindegebiet von Aurach bei Kitzbühel drei tote Rinder (abgestürzt) aufgefunden worden. Daraufhin wurde ebenfalls eine Abschussverordnung für einen Wolf erlassen.

Wolfsjagd in Österreich laut EuGH verboten

Der EuGH hatte vor rund zwei Wochen geurteilt, dass das Verbot der Wolfsjagd in Österreich weiter aufrecht ist. „Eine Ausnahme von diesem Verbot zur Vermeidung wirtschaftlicher Schäden kann nur gewährt werden, wenn sich die Wolfspopulation in einem günstigen Erhaltungszustand befindet, was in Österreich nicht der Fall ist“, hieß es unter anderem. Ausgangspunkt des Verfahrens war eine Beschwerde von Tierschutzorganisationen, nachdem die Tiroler Landesregierung 2022 einen Wolf per Bescheid zum Abschuss freigegeben hatte. Das Tiroler Landesverwaltungsgericht (LVwG) bat daraufhin den EuGH um eine Auslegung des EU-Rechts in dieser Frage. Europarechtsexperten waren nach Bekanntwerden der Entscheidung der Meinung, dass der Abschuss weiterer Wölfe zu einem Vertragsverletzungsverfahren gegen Österreich führen könnte.

In Tirol sah man hingegen „keine unmittelbaren Auswirkungen“, man werde weiter Problemwölfe abschießen, wurde seitens der Landesregierung betont. Die Abschussverordnungen hätten sich bewährt, „und diesen Weg werden wir konsequent weitergehen“, erklärte der zuständige Landeshauptmannstellvertreter und Agrarlandesrat Josef Geisler (ÖVP). Tirol erfülle mit der aktuellen Rechtslage europarechtliche Anforderungen, spielte Geisler darauf an, dass die Raubtiere im Bundesland mittlerweile nicht mehr per Bescheid, sondern nach Verordnungen abgeschossen werden. „Unter Anlegung eines strengen Prüfmaßstabes können wir weiterhin Schad- und Risikowölfe entnehmen“, folgerte der Landeshauptmannstellvertreter. Bisher wurden im Bundesland fünf Wölfe nach entsprechenden Abschussverordnungen geschossen.

(Quelle: apa)

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