Während Homeoffice vor einem Jahr noch ein relatives Randthema war, ist es seit Mitte März 2020 für viele Menschen zum Alltag geworden. Laut AK-Analyse könnten in Salzburg immerhin rund 110.000 Menschen bzw. 45 Prozent der Beschäftigten ihrer beruflichen Tätigkeit in den eigenen vier Wänden nachgehen.
Homeoffice: Kostenersatz und Zuschüsse
"Die neuen Regeln stellen klar, dass digitale Arbeitsmittel wie Laptop, Handy und auch Internet vom Arbeitgeber bereitgestellt werden müssen oder ein Kostenersatz gezahlt werden muss", so AK-Präsident Peter Eder in einer Aussendung. Neu ist zudem, dass verpflichtende Kostenersätze und freiwillige Zuschüsse des Arbeitgebers von bis zu 300 Euro jährlich steuer- und sozialversicherungsfrei sind. Wird dieser Betrag nicht ausgeschöpft, kann die Differenz als Werbungskosten geltend gemacht werden.
Neben der finanziellen Entlastung für Beschäftigte im Homeoffice wurden weitere Verbesserungen vereinbart:
- Unfallversicherungsschutz im Homeoffice wird zum Dauerrecht
- Klarstellung, dass alle Bestimmungen des Arbeitszeitgesetzes, Arbeitsruhegesetzes und die anwendbaren Bestimmungen des ArbeitnehmerInnenschutzgesetzes auch im Homeoffice gelten
- Homeoffice kann nur freiwillig vereinbart werden, es braucht eine schriftliche Vereinbarung
- Homeoffice wird zum Betriebsvereinbarungstatbestand
(Quelle: salzburg24)