Wie die "Salzburger Nachrichten" und die "Kronen Zeitung" am Freitag berichteten, ist der Straferlass wegen insgesamt vier Übertretungen - des Befahrens der Rettungsgasse, des Umkehrens auf der Autobahn, der Geisterfahrt und des Befahrens des Pannenstreifens - damit rechtskräftig.
Postlerin in Salzburg freigesprochen
In einem Gerichtsverfahren war die Frau bereits Ende März 2018 vom Vorwurf der "Gefährdung der körperlichen Sicherheit" freigesprochen worden. Begründung: Die Postlerin habe bei dem Vorfall niemanden konkret gefährdet, andere Autofahrer hätten weder bremsen noch auslenken müssen.
Frau bedauert Geisterfahrt in Rettungsgasse
Ein Lkw-Fahrer hatte die Aktion damals mit dem Handy gefilmt. Das Video vom Manöver fand darauf über die Sozialen Medien österreichweit Verbreitung. Die Frau, der damals für einige Monate der Führerschein entzogen worden ist, war nach dem Vorfall strafversetzt worden. Sie ist mittlerweile nicht mehr bei der Post tätig. In ihrer Beschwerde beim Landesverwaltungsgericht hatte die Frau den Vorfall schwer bedauert. Sie führte aber an, dass Milderungsgründe wie das sofortige Eingeständnis der Übertretungen nicht entsprechend gewürdigt worden seien.
(APA)
(Quelle: apa)