Zehn Wochenenden mit Abfahrts- und Durchfahrtssperren an 76 verordneten Standorten gab es in Salzburg 2022, resümiert das Land am Dienstag in einer Aussendung. Die Verordnungen werden nun für die kommende Reiseverkehrssaison vorbereitet.
Abfahrtssperren auf A10 "ohne Einschränkung"
Die Anrainergemeinden der Tauernautobahn (A10) sollen mit den Sperren auch heuer möglichst vom Umgehungsverkehr entlastet werden. „Das Instrument der Abfahrtssperren hat im Vorjahr grundsätzlich gut funktioniert und den Ausweichverkehr in den Anrainergemeinden verringert. Heuer setzen wir es wieder ein, allerdings ohne Einschränkung auf eine bestimmte Tageszeit. Damit hat die Polizei die Grundlage jederzeit einzugreifen, wenn es die Verkehrssituation erfordert“, kündigt Verkehrslandesrat Stefan Schnöll (ÖVP) an.
Konkret handle es sich laut SALZBURG24-Nachfrage um die Stadt Salzburg, sowie die Flachgauer Gemeinden Wals-Siezenheim, Anif, Elsbethen, Grödig, Großgmain und Hallein im Tennengau.
Verordnungen werden vorbereitet
Vorbereitet werden derzeit die Verordnungen für Abfahrtssperren entlang der Tauernautobahn. Transiturlauberinnen und -urlauber müssen auf der Autobahn bleiben, wenn sie nur durchreisen. Die schnellste Route in den Süden führt über die A10. Zusätzlich wird es Durchfahrtssperren im Großraum der Stadt Salzburg geben, um Umgehungsverkehr zu vermeiden. Genau Details müssten erst mit den Gemeinden, Polizei, ASFINAG und den Verkehrsclubs ÖAMTC und ARBÖ abgestimmt werden, heißt es aus dem Büro Schnöll.
Wann gelten die Abfahrtssperren in Salzburg?
Der Geltungszeitraum der Ab- und Durchfahrtssperren wird heuer zu Pfingsten vom 26. Mai 0.00 Uhr bis zum 29 Mai 24.00 Uhr sein. Im Sommer gelten sie durchgehend vom 6. Juli 0.00 Uhr bis zum 10. September, 24.00 Uhr, also ohne tageszeitliche Beschränkung. Auf der Autobahn kontrollieren wieder Mitarbeiter der Asfinag, im niederrangigen Straßennetz die Polizei und ein privater Sicherheitsdienst. Dieser wird derzeit gerade ausgeschrieben, teilt das Land abschließend mit.
(Quelle: salzburg24)