OGH-Urteil

AK verhilft junger Mutter zu 4.200 Euro

Veröffentlicht: 20. März 2019 11:33 Uhr
Laut eines Urteils des Obersten Gerichtshofes (OGH) vor knapp einem Jahr, müssen vor der Schwangerschaft regelmäßig geleistete Überstunden und Feiertagsentgelte zur Berechnung des Wochengeldes herangezogen werden. Diese Regelung hat einer jungen Salzburgerin jetzt zu 4.200 Euro verholfen – mit Hilfe der Arbeiterkammer (AK).

Vor knapp einem Jahr hat der OGH entschieden, dass vor der Schwangerschaft geleistete Überstunden sowie Sonn- und Feiertagsentgelte zur Berechnung des Wochengeldes herangezogen werden müssen. Bemessen wird das Wochengeld aus dem durchschnittlichen Nettolohn der letzten drei Kalendermonate vor Schutzfristbeginn.

Urteil nicht allen Firmen bekannt

„Aufgrund dieser Entscheidung des Obersten Gerichtshofes sind für die Berechnung aber nicht immer die letzten drei vollen Kalendermonate vor Beginn des Mutterschutzes heranzuziehen“, erklärt Ingrid van Tijn, Referentin für Sozialpolitik in der Salzburger Arbeiterkammer, „wenn eine Arbeitnehmerin vor Bekanntgabe der Schwangerschaft regelmäßig Überstunden oder Sonn- und Feiertagsarbeit geleistet hat, müssen diese in der Arbeits- und Entgeltsbestätigung vom Arbeitgeber angegeben werden und in die Berechnung des Wochengeldes einfließen.“

Dieses Urteil dürfte einigen Arbeitgeberinnen und Arbeitgebern aber immer noch nicht bekannt sein, stellt die AK in einer Aussendung am Mittwoch fest.

AK: Nachprüfen kann sich lohnen

Frau S. arbeitete in der Gastronomie und machte regelmäßig Überstunden. Nachdem sie ihren Arbeitgeber von ihrer Schwangerschaft informiert hatte, durfte sie keine Überstunden mehr leisten. Ihr Nettolohn vor dem Mutterschutzbeginn verringerte sich dementsprechend. AK-Expertin van Tijn: „Frau S. ließ sich von uns zum Kinderbetreuungsgeld beraten. Dabei stellte sich heraus, dass ihr Wochengeld zu niedrig bemessen wurde. Die regelmäßig geleisteten Überstunden wurden bei der Arbeits- und Entgeltbestätigung nicht berücksichtigt. Die Betroffene hat auf Empfehlung der AK bei der Gebietskrankenkasse eine von ihrem Arbeitgeber korrigierte Arbeits- und Entgeltsbestätigung vorgelegt und eine Nachberechnung beantragt. Das hat sich für die junge Mutter bezahlt gemacht: Sie erhielt knapp 1.400 Euro mehr an Wochengeld und konnte sich gleich doppelt freuen, denn das höhere Wochengeld führte auch zu 2.800 Euro mehr einkommensabhängigem Kinderbetreuungsgeld.

AK-Tipp: Hat der Arbeitgeber die regelmäßig geleisteten Überstunden oder Sonn- und Feiertagsentgelte nicht berücksichtigt, sollte eine Nachverrechnung bei der Gebietskrankenkasse, unter Vorlage einer korrigierten Arbeits- und Entgeltsbestätigung, verlangt werden. Die Neuberechnung ist rückwirkend bis zu zwei Jahre möglich.

(Quelle: salzburg24)

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