Traum vom Eigenheim

Baufirma insolvent: Was Häuslbauer tun können

Veröffentlicht: 31. Juli 2024 17:03 Uhr
Die Pleitewelle in der Baubranche lässt auch im Land Salzburg viele Häuslbauer bangen. Was passiert, wenn eine Firma mitten im Bau oder während einer Sanierung in Konkurs geht? Wir beantworten die wichtigsten Fragen.

Der Traum vom Eigenheim ist in Salzburg weit verbreitet. Die einen haben ihn sich erfüllt, andere arbeiten noch daran. In Zeiten hoher Immobilien- und Grundstückspreise ist das kein leichtes Unterfangen – hinzu kommt die aktuelle Pleitewelle in der Baubranche.

Insolvente Salzburger Baufirmen

Vom Stadtbaumeister Wagner + Partner bis zu Rufa Bau und der Erdbau Gesellschaft ist die Liste bekannter Salzburger Baufirmeninsolvenzen allein aus diesem Jahr lang. Strukturelle Probleme wie Fachkräftemangel, hohe Zinsen, weniger Nachfrage und hohe Energiekosten belasten die Baubranche, teilte zuletzt die Deutsche Industrie- und Handelskammer mit. Ein Ende dieser Entwicklung sei demnach vorerst nicht in Sicht.

Wenn sich das eigene Wohnprojekt noch im Bau befindet und der Bauträger insolvent wird, kann das schnell zum Albtraum für Käuferinnen und Käufer bzw. Bauherrn werden. Der Erwerb einer Immobilie ist für die meisten die größte Investition des Lebens – oft wird dafür das gesamte Ersparte aufgewendet. In vielen Fällen muss zudem ein Kredit aufgenommen werden.

"Bislang bemerken wir dahingehend – Gott sei Dank – keinen besonderen Andrang", sagt Thomas Flöckner vom Konsumentenschutz der Arbeiterkammer am Mittwoch zu SALZBURG24. Dies könnte daran liegen, dass die meisten insolventen Salzburger Firmen weniger Privataufträge und mehr öffentliche Bauvorhaben übernommen haben, vermutet Flöckner. Dennoch könne es rasch dazu kommen, dass ein Bauträger für den privaten Hausbau plötzlich in die Pleite rauscht.

Zwei Varianten beim Hauskauf

Grundsätzlich wird beim Hauskauf zwischen zwei Varianten unterschieden. "In den meisten Fällen wird eine vorgeplante Wohnung oder ein Haus gekauft, das fällt dann unter das Bauträgervertragsgesetz", erklärt Flöckner. "Bei der anderen Variante übernimmt der Bauherr alles selbst – vom Grundstückskauf bis zu den einzelnen Aufträgen an die Baufirmen." Diese Variante sei vor allem im ländlichen Raum verbreitet und in der Regel aufwendiger.

Bei beiden Fällen rät der AK-Experte dringend dazu, nach Bauabschnitten zu zahlen. Die Firmen erhalten einen ersten Vorschuss, weitere Zahlungen erfolgen jedoch erst nach Leistungserbringung. "Das minimiert das finanzielle Risiko." Es sei jedenfalls ratsam, juristischen Rat einzuholen, um individuelle Rechte und Pflichten zu klären.

Was ist das Bauträgervertragsgesetz?

Das Bauträgervertragsgesetz (BTVG) schützt Käufer:innen vor dem Verlust ihrer Zahlungen und ist umfangreicher als ein klassischer Kaufvertrag. Ein BTVG muss neun wesentliche Bestimmungen enthalten:

  1. Genaue Beschreibung des Vertragsgegenstands und der Gesamtanlage
  2. Hinweise auf Gefahrenzonen
  3. Einträge im Verdachtsflächen- oder Altlastenkataster
  4. Preis und Entgeltanpassungsklausel
  5. Fälligkeit der Zahlungen
  6. Spätester Übergabetermin
  7. Dingliche oder obligatorische Lasten wie Wege- oder Pfandrechte
  8. Art der Sicherung
  9. Konten von Bauträger und Treuhänder

Laut BTVG können vereinbarte Vorauszahlungen durch Maßnahmen wie eine Bankgarantie, Versicherung oder pfandrechtliche Sicherung geschützt werden, allerdings nur, wenn eine entsprechende Klausel im Vertrag enthalten ist.

Wenn Baufirma in Konkurs geht

Und falls ein Unternehmen tatsächlich insolvent ist, hängt der Umgang damit stark von der Vertragsgestaltung und der Vorgehensweise des Insolvenzverwalters ab, informiert das Portal "Immobilienscout24". Wenn vor Leistungserbringung bereits Zahlungen geleistet wurden, müssen Käufer:innen im Konkursfall offene Forderungen beim zuständigen Konkursgericht anmelden. Der Insolvenzverwalter prüft diese Forderungen und entscheidet, ob der Bau fortgesetzt oder vom Vertrag zurückgetreten wird. Im Falle eines Rücktritts und bereits erbrachter Vorleistungen des Käufers bzw. der Käuferin werden diese anhand der Konkursquote abgegolten.

Bereits geleistete Zahlungen sollten durch Sicherheiten, wie Bankgarantien oder Treuhandkonten, geschützt sein. Der Insolvenzverwalter sorgt dafür, dass diese Mittel ordnungsgemäß verwendet werden. Wenn sich eine Baufirma aus einer wirtschaftlichen Schieflage nicht mehr erholen kann, erhält der Auftraggeber seine Vorauszahlungen nur im Rahmen der Konkursquote zurück. Da es vorrangige Gläubiger gibt, fällt diese Quote für private Bauherren meist gering aus.

Falls andere Firmen für das insolvente Unternehmen einspringen und das Bauprojekt fertigstellen sollen, dürfte es allerdings teurer werden und länger dauern – "weil die Unternehmen oftmals nicht mit den gleichen Konditionen weiterbauen", weiß Flöckner vom AK-Konsumentenschutz. Die bereits geleisteten Arbeiten bleiben in der Regel erhalten. Es sei denn, sie wurden nicht korrekt oder sicher durchgeführt.

(Quelle: salzburg24)

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