Mit dem Auto im Ausland

Brauche ich in Italien und Co Winterreifen?

Veröffentlicht: 29. November 2024 09:28 Uhr
Brauche ich in Deutschland Winterreifen? Welche Regeln gelten für einen kurzen Adventausflug nach Slowenien? Wer in der kalten Jahreszeit mit dem Auto verreisen möchte, sollte sich vorab über die geltenden Regelungen informieren. Sonst drohen bis zu 345 Euro Strafe.
SALZBURG24 (mp)

In Österreich gilt zwischen 1. November und 15. April die situative Winterausrüstungspflicht. Das heißt: Bei winterlichen Fahrverhältnissen muss die entsprechende Bereifung benutzt werden. Europaweit gibt es keine einheitliche Regelung, was Winterreifen, Schneeketten und Co. betrifft.

Bevor man in den Ski- und Winterurlaub aufbricht, sollte man sich über die jeweils geltenden Bestimmungen informieren. "Denn: Wer mit falscher Bereifung unterwegs ist, riskiert nicht nur Verkehrsunfälle, sondern teils auch hohen Strafen", weiß Yvette Polasek, Reiseexpertin beim ÖAMTC. Allgemein empfiehlt der Mobilitätsclub in der kalten Jahreszeit für das In- und Ausland die Verwendung von Winterreifen mit mindestens vier Millimetern Reifenprofil – besser mehr.

Nachbarländer im Überblick

"Alpin-Symbol" für Winterreifen in Deutschland

Auf deutschen Straßen gilt eine witterungsabhängige Winterreifenpflicht – sonst drohen Strafen ab 60 Euro. Behindert man infolge falscher Bereifung bei winterlichen Verhältnissen den Verkehr, erhöht sich die Strafe auf 80 Euro. Wichtig: Seit 1. Oktober 2024 dürfen nur noch Reifen verwendet werden, die das "Alpin-Symbol" enthalten. Das gilt auch für in Österreich zugelassene Fahrzeuge.

Unterschiedliche Regelungen in Italien

Selbst innerhalb von Italien gibt es verschiedene Regelungen – jede italienische Provinz legt eigenständig fest, auf welchen Strecken und in welchem Zeitraum die Winterreifenpflicht gilt (auch ob generell oder situativ). Die entsprechende Beschilderung gibt darüber Auskunft. "So muss man auf der Brennerautobahn A22 bis Affi und im Stadtgebiet Bozen unabhängig von der Witterung zwischen 15. November und 15. April mit Winterreifen fahren. Bei winterlichen Straßenverhältnissen sind in Südtirol generell Winterreifen vorgeschrieben", erklärt Polasek. Die Strafhöhe bei falscher Bereifung liegt zwischen 42 und 345 Euro.

Keine Winterreifenpflicht in der Schweiz

Es besteht keine generelle Winterreifenpflicht in der Schweiz. Behindert man aber auf verschneiten Straßen den Verkehr mit ungeeigneter Bereifung, drohen Geldstrafen ab zirka 105 Euro. Bei einem Unfall mit Sommerreifen wird eine erhebliche Mithaftung in Betracht gezogen. Bei entsprechender Beschilderung sind Schneeketten Pflicht.

Vier Winterreifen fallen im Test komplett durch

Der Herbst ist da und damit stellt sich für viele Autofahrer:innen auch so langsam die Frage nach den passenden Winterreifen. "Sehr gut" wurde im aktuellen ÖAMTC-Test keines vergeben. Vier Modelle …

Slowakei mit situativer Winterreifenpflicht

In der Slowakei gilt eine situative Winterreifenpflicht. Schneeketten sind nur erlaubt, wenn die Straßen schnee- und eisbedeckt sind. Bei Missachtung kommt es zu Strafen ab 50 Euro.

Slowenien schreibt Winterreifen vor

Hier ist die Nutzung von Winterreifen zwischen 15. November und 15. März vorgeschrieben – bei winterlichen Straßenbedingungen jedoch auch außerhalb dieses Zeitraums.

Winterreifen bei unter vier Grad in Tschechien

Zwischen 1. November und 31. März gilt eine Winterreifenpflicht bei Schnee, Eis und Matsch sowie bei Temperaturen unter vier Grad. Bei Verstoß ist mit Strafen von 60 bis 100 Euro zu rechnen.

Schneeketten bei starkem Schneefall in Ungarn

Es besteht keine generelle Winterreifenpflicht. Die Benutzung von Winterreifen und Schneeketten bei winterlichen Straßenverhältnissen kann aber durch entsprechende Beschilderung kurzfristig vorgeschrieben werden. Wichtig zu wissen: "Bei starkem Schneefall kann es sein, dass die Mitnahme von Schneeketten an der Grenze kontrolliert wird – hat man dann keine parat, kann die Einreise nach Ungarn verweigert werden", so Polasek.

Was mache ich bei einem Mietauto?

Aufpassen sollten Reisende besonders bei Mietwagen: Beim Reservieren ist es ratsam, sich die Winterbereifung des Fahrzeugs schriftlich bestätigen zu lassen und sich bei der Fahrzeugübernahme zu vergewissern, dass man auch tatsächlich mit wintertauglichen Reifen unterwegs ist.

(Quelle: salzburg24)

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