Verschärfte Gastro-Regeln

"Christkindlmarkt findet wie gewohnt statt"

Veröffentlicht: 12. November 2021 09:57 Uhr
Für ordentlich Diskussionsstoff sorgte die gestrige Ankündigung des Salzburger Landeshauptmanns Wilfried Haslauer (ÖVP), die Corona-Maßnahmen zu verschärfen. Damit will man einen Lockdown für Ungeimpfte wie in OÖ abwenden. „Der Salzburger Christkindlmarkt findet wie angekündigt statt“, stellt Organisator Wolfgang Haider gegenüber SALZBURG24 klar.

Vor allem die Einschränkungen im Bereich der Gastronomie lassen Christkindlmarkt-Fans aufhorchen. Ab Montag soll es weder eine Konsumation im Stehen geben, noch darf bei Imbiss-Ständen und Gelegenheitsmärkten Alkohol ausgeschenkt werden. Das hat das Land Salzburg gestern Abend angekündigt.

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Der Landeshauptmann werde mit diesen Verschärfungen die Wintersaison nicht retten können, ist sich etwa die FPÖ Salzburg in einer ersten Reaktion sicher. Und weiter: „Ein Alkoholverbot am Christkindlmarkt entspricht in etwa einem Schwimmverbot im Hallenbad“, so die Freiheitliche Klubobfrau Marlene Svazek.

Braucht es Alkohol beim Christkindlmarkt?

Freilich, der Glühwein gehört zum Christkindlmarkt, doch vor allem aber gehe es dabei um die Sinne – ums Riechen, Schmecken und Hören, sagt der Organisator des Salzburger Christkindlmarktes Wolfgang Haider im Gespräch mit SALZBURG24 am Freitag. „Weihnachtsmärkte sind keine Sauf- und Fressmärkte“.

 

Alkoholverbot gilt vorerst bis 30. November

Man habe sich gut auf die Situation vorbereitet und daher finde der Salzburger Christkindlmarkt wie geplant mit 2-G vom 18. November bis zum 1. Jänner 2022 wie gewohnt statt. Laut aktuellen regionalen Regelungen werde mit aktuellem Stand bis zum 30. November zwar kein Alkohol ausgeschenkt, doch alle anderen Getränke von Kakao über Tee und Kinderpunsch werden in einem Becher mit Deckel verkauft. "Uns geht es nicht um den Umsatz, sondern darum, dass der Christkindlmarkt nach zwei Jahren endlich wieder stattfindet", so Haider. Das sei auch ein wichtiges Signal.

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Mit dem Getränk oder heißen Maroni in der Hand könne man dann herumschlendern oder auch mal kurz stehen bleiben – die zahlreich aufgestellten und abgedeckten Mülleimer im Areal dürften dazu einladen. „Die Regelung für die Konsumation im Sitzen gilt nur für Innen, aber nicht für den Außenbereich“, klärt Haider abschließend auf.

 

(Quelle: salzburg24)

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