Überblick

Wo in der Stadt Salzburg welche Verbote gelten

Das Alkoholverbot am Salzburger Hauptbahnhof gilt seit 2018. (ARCHIVBILD)
Veröffentlicht: 29. Jänner 2025 10:48 Uhr
Ein Alkoholverbot hat Wien kürzlich für Teile von Floridsdorf eingeführt. Grund genug für uns, die aktuell geltenden Verbote in der Stadt Salzburg genauer unter die Lupe zu nehmen.

Bestimmte Verbote wie aktuell in Wien-Floridsdorf werden aus verschiedenen Gründen eingeführt, die sich in der Regel auf den Schutz der öffentlichen Sicherheit und Ordnung konzentrieren. Vereinzelt gibt es solche auch in der Stadt Salzburg – ein Überblick.

Drei Alkoholverbotszonen in Stadt Salzburg

Ein generelles Alkoholverbot herrscht in der Stadt Salzburg vor dem Hauptbahnhof auf dem Südtiroler Platz und auf Teilen des Engelbert-Weiß-Weges – und zwar täglich von 6 Uhr bis 0 Uhr. Das Verbot umschließt die Mitnahme und den Konsum alkoholischer Getränke. Nicht betroffen ist jede Konsumation in Schanigärten oder auch der Heimtransport des Alkohols beim Weg zum Bahnhof oder retour von den dortigen Geschäften.

Aber nicht nur in der Elisabeth-Vorstadt, sondern auch auf den Fortgehmeilen in der Salzburger Altstadt gibt es Alkoholverbote an Wochenenden und Feiertagen. Am Rudolfskai gilt das Verbot jeweils von 22 Uhr bis 6 Uhr und in der Gstättengasse bzw. den Anton-Neumayr-Platz von 0 Uhr bis 6 Uhr.

Verstöße gegen das Alkoholverbot können mit Geldstrafen bis zu 300 Euro geahndet werden. Die Überwachung übernimmt das Amt für Öffentliche Ordnung gemeinsam und in Abstimmung mit der Polizei. Begründet wird ein Alkoholverbot mit Jugendschutz und Gewaltprävention. Kritik und Diskussionen gibt es über die Effizienz dieser Zonen, den Aufwand der Kontrollen und mögliche negative Konsequenzen, wie die Verlagerung von Problemen in andere Bereiche.

Betteln und Straßenmusik in Stadt Salzburg

In der Salzburger Innenstadt ist an den bekannten öffentlichen Orten untertags und während Veranstaltungen das "Stille Betteln" untersagt. Die organisierte Form, aggressives Betteln oder Betteln mit Kindern, ist ohnehin verboten.

Ein Verbot für Straßenmusik gilt in vielen Teilen der Stadt Salzburg – ausgenommen sind bekannte, öffentliche Plätze und Gassen. Untersagt ist ein Zusammenhang der Musik mit Betteln.

Hier darf musiziert werden:

  • Kapitelplatz: innerhalb der gelb markierten Fläche, werktags von 9 bis 21 Uhr, sonn- und feiertags von 12.30 bis 21 Uhr.
  • Ferdinand-Hanusch-Platz: im Nahbereich des linksufrigen Brückenkopfes des Marko-Feingold-Steges, in einem Umkreis von 10 Metern, täglich von 9 bis 21 Uhr.
  • Mozartplatz: Mittelteil östlich des Mozartdenkmales innerhalb der gelb markierten Fläche, täglich von 17 bis 21 Uhr.
  • Herbert-von-Karajan-Platz: zwischen Pferdeschwemme und bemalter Umgrenzungsmauer (Pferdefresken), täglich von 9 bis 21 Uhr.
  • Mirabellplatz: im Nahbereich der Kunsthochschule, innerhalb der markierten Fläche, täglich von 9 bis 21 Uhr.
  • Volksgarten: täglich von 9 bis 21 Uhr.
  • Lehener Park: täglich von 9 bis 21 Uhr.

Größere Gruppen wie z.B. Blasmusikkapellen dürfen an diesen Orten mit ihrem gesamten Instrumentarium spielen. Einzelpersonen und kleinere Gruppen dürfen jedoch keine Trommeln, Schlagzeuge, Saxophone, Trompeten und andere sehr laute Instrumente verwenden. Am selben Platz darf ein Veranstalter pro Tag nur einmal und das maximal eine Stunde musizieren. Verstärkeranlagen sind verboten.

Rauchverbot in der Gastronomie

Das bundesweite Rauchverbot in Innenräumen der Gastronomie wurde vor über fünf Jahren eingeführt – und gilt bis heute. Auf EU-Ebene gibt es Überlegungen, das Verbot auf Schanigärten oder Kinderspielplätze auszuweiten. Wann und ob das tatsächlich umgesetzt wird, steht allerdings in den Sternen. Eine ähnliche bundesweite Gesetzesvorlage dazu gab es zwar schon im Vorjahr, wurde aber bislang von ÖVP und FPÖ blockiert. Das Land Salzburg setzt auf Eigenverantwortung.

Auswahl an Landes-Verboten

Eine Reihe an Verboten gibt es freilich auch landesweit, wie beim Naturschutz: So ist etwa das Wegwerfen und das nicht genehmigte Ablagern von Abfällen, das Abbrennen der Vegetation und das Autofahren im Gelände untersagt. Verboten ist daher auch privates Moto-Cross und Mountainbiking abseits von Siedlungen auf Wiesen, Feldern, Waldflächen, Almböden oder Wanderwegen. Kurios: Explizit verboten ist auch die Nutzung von Luftkissenbooten außerhalb der Wasserflächen.

Was ist mit Handy-Verbot an Schulen?

Ein heiß diskutiertes Thema ist immer wieder das Handy-Verbot an Schulen. Ein eigenes Gesetz gibt es dafür nicht. Fakt ist: Hierzulande entscheidet jede Schule selbst über eine solche Maßnahme. Das Bildungsministerium rät den Schulen, entsprechende Smartphone-Regeln in der Hausordnung festzulegen.

Waffenverbot gibt es (noch) nicht

Ein generelles Waffenverbot im öffentlichen Raum gibt es nicht in Österreich – das wird jedoch vom noch amtierenden Innenminister Gerhard Karner (ÖVP) vehement gefordert. Im Vorjahr hat er den Auftrag gegeben, einen entsprechenden Gesetzesvorschlag auszuarbeiten. Der Fokus liegt auf dem Verbot von Messern bestimmter Art. In das Verbot sollen Messerarten wie Einhandmesser oder Messer mit gewisser Klingenlänge fallen. Ausnahmen soll es für die Jagd, für die Berufsausübung und den Transport nach dem Kauf geben.

Wo braucht es weitere Verbote bzw. was haltet ihr für völlig übertrieben? Teilt uns eure Meinung in den Kommentaren mit!

(Quelle: salzburg24)

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