Salzburg

Das Weihnachtsgeschenk passt oder gefällt nicht? Wichtige Tipps für den Umtausch

Veröffentlicht: 25. Dezember 2012 15:57 Uhr
Das Weihnachtsgeschenk passt oder gefällt nicht? Wer glaubt, das Geschenk einfach so umtauschen zu können, sollte eines bedenken: Es gibt kein gesetzliches Umtauschrecht. Lesen Sie hier, was beim Umtausch zu beachten ist.

Vor Weihnachten der Stress mit den Geschenken, nach Weihnachten oft der Stress für die Beschenkten. "Wer sein Geschenk umtauscht, sollte wissen, dass es kein gesetzliches Umtauschrecht gibt", sagt AK Konsumentenschützerin Jutta Repl. Der Umtausch muss ausdrücklich vereinbart worden sein. Der Händler kann auch einen Umtausch von sich aus einräumen. Solche Umtauschzusagen sind schon vorgedruckt auf der Rechnung. Umtauschen heißt zumeist etwas Anderes aussuchen, nicht Geld zurück. Wer nichts Entsprechendes findet, muss sich mit einem Gutschein zufrieden geben.

Gutschein gelten 30 Jahre

"Wer etwa einen Gutschein vom Christkind geschenkt bekam, kann ihn nicht gegen Bargeld eintauschen", sagt Repl. Mit dem Gutschein können Produkte oder Dienstleistungen aus dem aktuellen Angebot erstanden werden. Kostet das Produkt weniger als der Gutschein wert ist, bekommt man für den Rest meist einen neuerlichen Gutschein. Gutscheine sind generell 30 Jahr lang gültig, wenn kein Datum vermerkt ist. Eine vertragliche Verkürzung der Gültigkeit ist möglich, etwa durch aufgedruckte Einlösefristen. "Geht das Unternehmen in Konkurs, kann ein gültiger Gutschein auch wertlos werden", so Repl.

Rechnungen immer aufbewahren

Bei kaputten Produkten gibt es einen gesetzlichen Gewährleistungsanspruch. Bewegliche Waren, etwa Kaffeemaschinen, muss der Händler bis zu zwei Jahre nach dem Kauf kostenlos reparieren, umtauschen, den Preis dafür mindern oder das Geld dafür zurückgeben. Das können KonsumentInnen vom Händler verlangen. Daher: Immer Rechnung aufheben. Damit kann leicht bewiesen werden, wann und wo das Produkt gekauft wurde.

Onlinekauf: Sieben Tage Rücktrittsrecht

Wer sein Geschenk per Mausklick gekauft hat, sollte sich bei unbekannten Händlern absichern. Das Mindeste sind genaue Angaben zur Firma - wie Name, Anschrift, Mail-Adresse, Telefonnummer. Auch ein Blick auf die Watchlist des Internet-Ombudsmannes ist bisweilen hilfreich (www.ombudsmann.at). Außerdem ist auf mögliche Zusatzkosten, z.B. für den Versand, zu achten. "Diese Kosten werden oft übersehen, sie schnalzen aber den Preis in die Höhe", sagt Repl. Bei Online-Käufen gibt es ein Rücktrittsrecht bis zu sieben Werktage
nach Erhalt der Ware.

Vorsicht bei "Jetzt kaufen, später zahlen" oder "Null-Prozent-Teilzahlung". "Die Rate wird oft durch hohe Spesen teuer und letztendlich zahlen der Konsument ziemlich drauf", sagt Repl. "Fragen Sie immer nach der Gesamtbelastung, also der Summe aller zu zahlenden Raten, damit es am Ende keine bösen Überraschungen gibt", rät Repl.

(Quelle: salzburg24)

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