Corona-Maßnahmen

Die Regelungen für Salzburgs Quarantäne-Gemeinden

Das Gasteinertal steht vorläufig unter Quarantäne.
Veröffentlicht: 31. März 2020 18:42 Uhr
Ab Mittwoch, 00.00 Uhr, sind insgesamt neun der 119 Salzburger Gemeinden aufgrund der Corona-Pandemie unter Quarantäne gestellt. Am Dienstagabend erläuterte das Land Salzburg, unter welchen Voraussetzungen noch eine Zu- oder Anfahrt in diese Orte möglich ist.

Insgesamt stehen neun der 119 Salzburger Gemeinden unter Isolation: Mit Bad Gastein, Bad Hofgastein, Dorfgastein, Großarl, Hüttschlag, Flachau, Altenmarkt, Zell am See und Saalbach. Folgende Regelungen gelten während der Quarantäne.

Versorgung

Die Zu- und Abfahrt in diesen Gemeinden ist nur mehr für die lebenswichtige Grundversorgung erlaubt: Von der Sperre ausgenommen sind unter anderem Einsatzorganisationen, Zulieferer mit Versorgungsgütern, Müllabfuhr, Straßendienst, Strom- und Wasserversorgung sowie öffentliche Verkehrsmittel. Erlaubt sind darüber hinaus Fahrten zur Aufrechterhaltung der Gesundheitsvorsorge und Alten- und Krankenpflege wie zum Beispiel die Dialyseversorgung. Damit ist die medizinische Versorgung und jene mit Lebensmitteln weiterhin garantiert.

Pendeln für Schlüsselberufe

Pendeln ist nur mehr für Bedienstete in Schlüsselberufen erlaubt: Die Quarantäne-Gemeinden verlassen dürfen Bewohnerinnen und Bewohner nur dann, wenn sie nachweislich in Einrichtungen tätig sind, deren Betrieb für die Aufrechterhaltung der öffentlichen Infrastruktur und Versorgung erforderlich ist.

Hauptwohnsitz

Zufahren dürfen nur Personen mit einem Hauptwohnsitz, die sich zum Zeitpunkt des Inkrafttretens der Quarantäne außerhalb der betroffenen Gemeinden aufhalten. Zufahren zu einem Nebenwohnsitz ist nicht mehr möglich.

Pflege

Ausnahmen gibt es für Pflegepersonal nach Rücksprache mit dem Dienstgeber: Im Falle von Pflegekräften, die aus den Quarantäne-Regionen ein- oder auspendeln, muss Rücksprache mit dem Dienstgeber gehalten werden, ob die Person unverzichtbar ist und welche entsprechenden Schutzvorkehrungen eingehalten werden müssen.

Gemeinde Flachau

Für die Pongauer Gemeinde Flachau werden ab Mitternacht die Bestimmungen zusätzlich verschärft. Möglich ist dort nur mehr die Anlieferung von Waren des lebensnotwendigen täglichen Bedarfs sowie Fahrten zur Aufrechterhaltung der Gesundheitsversorgung, nicht aber der Berufspendelverkehr.

Ausgangsbeschränkungen des Bundes

Innerhalb der Quarantäne-Gemeinden gelten selbstverständlich auch die allgemeinen Ausgangsbeschränkungen des Bundes mit den vier bekannten Ausnahmen (Beruf, Einkauf, Unterstützung für Hilfsbedürftige und Sport/Spaziergang).

(Quelle: apa)

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