Insgesamt stehen neun der 119 Salzburger Gemeinden unter Isolation: Mit Bad Gastein, Bad Hofgastein, Dorfgastein, Großarl, Hüttschlag, Flachau, Altenmarkt, Zell am See und Saalbach. Folgende Regelungen gelten während der Quarantäne.
Versorgung
Die Zu- und Abfahrt in diesen Gemeinden ist nur mehr für die lebenswichtige Grundversorgung erlaubt: Von der Sperre ausgenommen sind unter anderem Einsatzorganisationen, Zulieferer mit Versorgungsgütern, Müllabfuhr, Straßendienst, Strom- und Wasserversorgung sowie öffentliche Verkehrsmittel. Erlaubt sind darüber hinaus Fahrten zur Aufrechterhaltung der Gesundheitsvorsorge und Alten- und Krankenpflege wie zum Beispiel die Dialyseversorgung. Damit ist die medizinische Versorgung und jene mit Lebensmitteln weiterhin garantiert.
Pendeln für Schlüsselberufe
Pendeln ist nur mehr für Bedienstete in Schlüsselberufen erlaubt: Die Quarantäne-Gemeinden verlassen dürfen Bewohnerinnen und Bewohner nur dann, wenn sie nachweislich in Einrichtungen tätig sind, deren Betrieb für die Aufrechterhaltung der öffentlichen Infrastruktur und Versorgung erforderlich ist.
Hauptwohnsitz
Zufahren dürfen nur Personen mit einem Hauptwohnsitz, die sich zum Zeitpunkt des Inkrafttretens der Quarantäne außerhalb der betroffenen Gemeinden aufhalten. Zufahren zu einem Nebenwohnsitz ist nicht mehr möglich.
Pflege
Ausnahmen gibt es für Pflegepersonal nach Rücksprache mit dem Dienstgeber: Im Falle von Pflegekräften, die aus den Quarantäne-Regionen ein- oder auspendeln, muss Rücksprache mit dem Dienstgeber gehalten werden, ob die Person unverzichtbar ist und welche entsprechenden Schutzvorkehrungen eingehalten werden müssen.
Gemeinde Flachau
Für die Pongauer Gemeinde Flachau werden ab Mitternacht die Bestimmungen zusätzlich verschärft. Möglich ist dort nur mehr die Anlieferung von Waren des lebensnotwendigen täglichen Bedarfs sowie Fahrten zur Aufrechterhaltung der Gesundheitsversorgung, nicht aber der Berufspendelverkehr.
Ausgangsbeschränkungen des Bundes
Innerhalb der Quarantäne-Gemeinden gelten selbstverständlich auch die allgemeinen Ausgangsbeschränkungen des Bundes mit den vier bekannten Ausnahmen (Beruf, Einkauf, Unterstützung für Hilfsbedürftige und Sport/Spaziergang).
(Quelle: apa)