"Wir können eine vorsätzliche bewusste Falschbeschuldigung ausschließen", so der Richter. Mit dem Urteil von neun Monaten bedingt blieb das Gericht deutlich unter dem Strafantrag der Staatsanwaltschaft, die dreieinhalb Jahre Haft gefordert hatte.
Anklage: "Vorgesetztenstellung ausgenutzt"
"Er hat seine Vorgesetztenstellung ganz brutal ausgenutzt", sagte der Anklagevertreter in seinem Plädoyer. Die Verteidigung hatte dagegen Freispruch verlangt. Der Angeklagte, ein verheirateter Vater von zwei Kindern, hatte vor Gericht beteuert, er habe nie Gewalt angewendet. Seine Verteidigung sprach von einer Vorverurteilung durch die Medien.
Ein Freispruch bleibt bestehen
Seit Mitte März stand der 62-Jährige in dem Berufungsverfahren erneut vor Gericht. Das Amtsgericht hatte ihn im vergangenen Jahr im Fall der Professorin zu einer Bewährungsstrafe von einem Jahr und drei Monaten verurteilt. Im Fall einer Dozentin wurde er dagegen freigesprochen. Beide Vorfälle waren nun erneut überprüft worden, den Freispruch in Bezug auf die Dozentin ließ das Gericht bestehen.
Mauser entschuldigt sich für "unangemessenes Verhalten"
Der Ex-Rektor hatte zu Beginn des Prozesses im März erneut bestritten, die beiden Mitarbeiterinnen sexuell genötigt zu haben. Auch in seinem letzten Wort am Mittwoch wiederholte er, es habe kein direktes Abhängigkeitsverhältnis zwischen ihm und den Frauen gegeben. Allerdings entschuldigte sich der 62-Jährige für "ethisch-moralisch unangemessenes Verhalten".
Zweite Anklage wegen sexueller Übergriffe
Mauser war von Oktober 2014 bis Ende Juni 2016 Rektor des Salzburger Mozarteums, der Vertrag wurde nach der Verurteilung in erster Instanz einvernehmlich aufgelöst. Inzwischen erhob die Staatsanwaltschaft gegen ihn eine zweite Anklage - wieder wegen sexueller Übergriffe gegen zwei Frauen.
(APA)
(Quelle: salzburg24)