Drei von vier Unfallbeteiligte über 75 Jahre sollen einer deutschen Statistik zufolge die Hauptschuld an den Zusammenstößen tragen. Erklären ließe sich dies mit den eingeschränkten Reaktions- und Konzentrationsfähigkeiten im Alter. Dazu kommen ein schlechteres Sichtfeld und höhere Lichtempfindlichkeit.
Fahrtauglichkeitsprüfungen in zahlreichen Ländern
Um den körperlichen Zustand der Lenkerinnen und Lenker regelmäßig zu überprüfen, müssen sich diese in den meisten europäischen Ländern regelmäßig auf ihre Fahrtauglichkeit untersuchen lassen. Am frühesten greift die Regelung in Portugal: Wer das 50. Lebensjahr vollendet hat, muss sich einer Fahrtauglichkeitsprüfung unterziehen. In Litauen betrifft die Regelung alle ab 55 Jahren. In Österreichs Nachbarländern Tschechien und Ungarn, sowie in Lettland und Luxemburg betrifft die Tauglichkeitsprüfung Menschen ab 60. In Großbritannien und Italien ist man ab 70 Jahren an der Reihe, die Niederlande und Norwegen verpflichtenden ihre Führerscheinbesitzerinnen und –besitzer zu einer Prüfung ab 75 Jahren.
Österreich eine Ausnahme
Österreich, Deutschland, Belgien, Frankreich und Polen stellen innerhalb Europas damit eine Ausnahme dar, diese Länder verzichten auf eine Fahrtauglichkeitsprüfung, ein Sehtest für ältere Autofahrerinnen und –fahrer ist ebenso nicht vorgeschrieben.
Salzburger Expertin hält nichts von Fahrtauglichkeitsprüfung
Geht es nach der ÖAMTC-Verkehrsjuristin, Christina Holzer-Weiß, brauche Österreich in diesem Punkt auch nicht nachziehen, wie sie gegenüber SALZBURG24 erklärt: "Die Unfallstatistiken jener Länder, die diese Überprüfungen durchführen, weisen keinerlei Unterschiede zu anderen Ländern auf. In der Schweiz sind die Unfallzahlen mit Personen über 65 Jahren beispielsweise sogar leicht höher als in Österreich." Die Juristin verweist auf eine Studie, laut der Fahrtauglichkeitsprüfungen sogar kontraproduktiv seien: "Wenn jemand diese Prüfung besteht, kann das eine falsche Sicherheit geben." Daher hätten Länder wie Dänemark und Neuseeland die Fahrtauglichkeitsprüfungen wieder abgeschafft, da der gewünschte Effekt ausgeblieben war und der Verwaltungsaufwand nicht dafür stand.
Fahrtauglichkeitsprüfungen in Europa
- Ab 50 Jahren: Portugal
- Ab 55 Jahren: Litauen
- Ab 60 Jahren: Ungarn, Tschechien, Lettland, Luxemburg
- Ab 65 Jahren: Kroatien, Slowakei, Spanien, Griechenland, Estland
- Ab 70 Jahren: Italien, Schweiz, Finnland, Großbritannien, Irland, Malta, Slowenien, Zypern
- Ab 75 Jahren: Niederlande, Norwegen
(Quelle: salzburg24)