Das Feuerwerksspektakel gehört zum Silvesterabend genauso dazu wie ein Gläschen Sekt und ausgelassen Stimmung. Doch bei den Krachern geht es schnell zu weit, die Gesetze können überschritten, Nachbarn verärgert und Tiere verletzt werden. Hier gibt’s Tipps.
Gesetze zu Feuerwerken an Silvester
1. In der Silvesternacht dürfen von Mitternacht bis ein Uhr im Stadtgebiet nur Feuerwerkskörper der Kategorie F2 gezündet werden. Das sind Feuerwerkskörper, die eine geringe Gefahr darstellen, die Lärmentwicklung ist gering.
2. Diese F2-Feuerwerkskörper sind ab 16 Jahren erlaubt.
3. In der unmittelbaren Nähe von Kirchen und anderen Gotteshäusern, Krankenhäusern, Kinder- und Altersheimen, Tierheimen und Tiergärten dürfen keine Kracher und Raketen gezündet werden.
4. Tankstellen und Menschenansammlungen sind ebenfalls Tabu.
Den Tieren einen Gefallen tun
5. Vier Pfoten empfiehlt, mit den Vierbeinern im Haus am Silvesternachmittag nochmal – an der Leine – Gassi zu gehen. Danach erst wieder, wenn sich die Lage beruhigt hat. Nicht nur Knallkörper, auch menschlicher Lärm bedeutet Stress für die Tiere.
6. Weil es immer wieder vorkommen soll: Feuerwerkskörper nicht auf Tiere richten oder in deren Nähe zünden.
7. Wenn es zu einem solchen Vorfall kommt, raten Tierschützer zur Anzeige. Es verboten, Tieren bewusst Schaden zuzufügen.
(SALZBURG24)
(Quelle: salzburg24)