Die Staatsanwaltschaft Salzburg hat die Ermittlungen gegen den Salzburger Unternehmer Max Mayr-Melnhof und dessen Vater wegen Verdachts der Tierquälerei eingestellt. Der "Verein gegen Tierfabriken" (VgT) hatte die Besitzer eines Wildgeheges in Anthering (Flachgau) wegen einer getöteten Stockente im September 2015 angezeigt. Laut Staatsanwaltschaft wurde aber waidmännisch korrekt vorgegangen.
„Keine strafbaren Handlungen“ bei Mayr-Melnhof
Das Ermittlungsverfahren wurde am Donnerstag aus rechtlichen Gründen eingestellt, wie Staatsanwaltschafts-Sprecher Robert Holzleitner am Freitag gegenüber der APA erklärte. "Die Ermittlungen haben ergeben, dass keine strafbaren Handlungen stattgefunden haben."
Begründung: Ente durch Jagdgatter nicht eingeschränkt
Bezüglich der Ente stellte die Staatsanwaltschaft fest: Eine Stockente zählt zu flugfähigem Wasserwild. Durch die Umzäunung des Wildgeheges sei die Ente in ihrer Mobilität keines eingeschränkt gewesen, da das Gehege nach oben hin offen war. Der Anzeige zufolge lebte die Ente noch, als ein Hund sie gepackt hatte. Eine Jägerin setzte einen "Fangschuss", um das Tier zu töten.
Weitere VgT-Anzeige wegen Wildschweinjagd
Der VgT hatte noch eine weitere Anzeige gegen die beiden Salzburger wegen Tierquälerei im Dezember 2015 eingebracht. Darin wurde der Vorwurf erhoben, dass bei einer Wildschweinjagd in dem Gatter in Anthering die Tiere nicht artgerecht gejagt worden sein. Man habe die Wildschweine bei der Treibjagd in Angst und Schrecken versetzt und massenhaft abgeballert, wurde kritisiert.
Kein Verfahren mehr gegen Mayr-Melnhof
Auch im Fall der angezeigten Wildschweinjagd ging die Staatsanwaltschaft davon aus, dass "waidmännisch korrekt vorgegangen wurde", sagte Holzleitner. In dieser Causa habe man von der Einleitung eines Ermittlungsverfahren Abstand genommen, da kein Anfangsverdacht einer strafbaren Handlung bestanden habe. Bei der Staatsanwaltschaft Salzburg ist nunmehr kein Ermittlungsverfahren gegen Mayr-Melnhof anhängig.
(APA)
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(Quelle: salzburg24)