Nach Schüssen vom Balkon

Ex-FPÖ-Politiker droht nur Verwaltungs-Strafe

Der Mann kommt wohl ohne strafrechtliche Konsequenzen davon
Veröffentlicht: 15. Juli 2019 10:22 Uhr
Jener nunmehr ehemalige FPÖ-Kommunalpolitiker, der am Freitag in Bergheim (Flachgau) eine Vielzahl von Schüssen von seinem Balkon aus abgefeuert hat, dürfte ohne strafrechtliche Konsequenzen davonkommen. Wie Marcus Neher, Sprecher der Staatsanwaltschaft Salzburg, am Montag einen Bericht der "Salzburger Nachrichten" bestätigte, habe der 57-Jährige nach derzeitigen Kenntnisstand kein strafrechtliches Delikt erfüllt.

"Durch die Schüsse wurden keine konkreten Personen gefährdet - wie es etwa der Tatbestand der Gefährdung der körperlichen Sicherheit verlangt", erklärte Neher. Aus diesem Grund habe man nach der Verhaftung des Mannes auch keine Zwangsmaßnahmen gesetzt.

Verstoß gegen Waffengesetz

Allerdings wird der Mann bei der Bezirkshauptmannschaft Salzburg-Umgebung wegen eines Verstoßes gegen das Waffengesetz angezeigt. Auch wenn er eine Waffenbesitzkarte besaß, liegt laut einem von den "SN" befragten Strafrechtler ein nicht sachgemäßer Umgang mit einer Waffe vor. Außerdem könnte dem Schützen auch eine Störung der öffentlichen Ordnung zur Last gelegt werden. Gegen den 57-Jährigen ist nach der Tat ein vorläufiges Waffenverbot ausgesprochen worden. Seine Waffen - ein Revolver, ein Gewehr und eine Schreckschusspistole - wurden samt Munition von der Polizei sichergestellt. Laut Landesparteichefin Marlene Svazek wurde der Mann noch am gleichen Tag mit sofortiger Wirkung aus der Partei ausgeschlossen.

Schüsse in Bergheim: FPÖ-Politiker angezeigt

Detail am Rande: Auch jener Pensionist, der in der Vergangenheit als Kandidat auf einer freiheitlichen Nationalratsliste aufschien und der nach den Schüssen mit einem Posting auf Facebook für Empörung gesorgt hatte, kommt wohl glimpflich davon. "Es gibt zwar das gerichtliche Delikt des 'Gutheißens von mit Strafe bedrohten Handlungen'. Aber wenn das Schießen vom Balkon im konkreten Fall nicht strafbar ist, dann kommt dieser Paragraf logischerweise nicht in Betracht", erklärte Neher.

Der Pensionist hatte nach dem Vorfall gepostet: "Schade, dass er VdB (Bundespräsident Van der Bellen; Anm.) und Haslauer (den Salzburger Landeshauptmann; Anm.) nicht getroffen hat". Er reagierte damit auf die Aussage des 57-jährigen Schützen, aus Wut über die Absetzung von Innenminister Herbert Kickl und eines Pfarrers vom Balkon geschossen zu haben. Er stellte sich laut eigenen Angaben dabei die Gesichter Van der Bellens und von Ex-Kanzler Sebastian Kurz vor und feuerte auf Sträucher. Am Tatort wurden später 29 Patronenhülsen gefunden. Der Mann hatte bei dem Vorfall am Freitagvormittag knapp ein Promille Alkohol im Blut und wurde später in eine Salzburger Klinik gebracht.

(Quelle: apa)

Lädt
Du hast die maximale Anzahl an Autor:innen/Themen erreicht. Um dem Thema zu folgen, entferne bitte andere Autor:innen/Themen. Themen bearbeiten

Um "meine Themen" nutzen zu können, musst Du bitte der Datenspeicherung hierfür zustimmen

Kommentare (0)
Diskussion anzeigen K Diskussion ausblenden Esc
merken
Nicht mehr merken