Wegen des Verdachts auf illegalen Biber-Abschuss wird nun in Seekirchen ermittelt. Die Veterinärdirektion des Landes Salzburger habe am Dienstag die Salzburger Jägerschaft entsprechend informiert, heißt es in einer Aussendung Mittwochnachmittag. „Zwei der vier toten Tiere waren derart verwest, dass sich nicht mehr herausfinden lässt, warum sie verendet sind. Bei den anderen zwei Bibern besteht der Verdacht des illegalen Abschusses“, so Birgit Eberlein von der Salzburger Jägerschaft im Gespräch mit SALZBURG24.
Eingriff in fremdes Jagdrecht
„Die zuständigen Jagdausübungsberechtigen des Jagdgebiets in Seekirchen können sich die Vorfälle nicht erklären“, heißt es weiter. Wer in einem fremden Jagdgebiet die Jagd ausübt macht sich dem Akt der Wilderei strafbar. Die Salzburger Jägerschaft hat den Vorfall mittlerweile bei den zuständigen Behörden zur Anzeige gebracht.
Die Ermittlungen wurden seitens der Bezirkshauptmannschaft bereits aufgenommen. Ermittelt werde in alle Richtungen – es sei im Moment noch nicht klar, dass es tatsächlich ein Jäger war, der die Tiere abgeschossen hat.
Biber in Salzburg seit Jahren geschützt
Biber zählen nach dem Salzburger Jagdrecht zu den ganzjährigen geschonten Wildtieren und dürfen somit nicht erlegt werden. Weiteren Schutzstatus kommt den Tieren in Anhang II und IV der FFH-Richtlinie der Europäischen Union zugute, informiert die Jägerschaft. Diese besagt, dass EU-weit der absichtliche Fang oder die Tötung freilebender Biber verboten ist. In Salzburg wurde der Biber gegen Ende des 19. Jahrhundert ausgerottet. Der heutige Biberbestand geht auf eine europaweite Wiedereinbürgerung, die in den 80iger Jahren begonnen wurde, zurück.
(Quelle: salzburg24)