Flachgau

Lokführer lag in Hallwang tot auf Gleisen: Ermittlungen eingestellt

Veröffentlicht: 21. Juni 2017 15:17 Uhr
Die Leiche eines 38-jährigen Lokführers auf den Gleisen der Westbahnstrecke in Hallwang (Flachgau) hat im September 2016 zu Rätselraten über den Unfallhergang und zu Ermittlungen gegen einen 51-jährigen Kollegen des Mannes wegen fahrlässiger Tötung geführt.
Jacqueline Winkler

Die Staatsanwaltschaft Salzburg hat jetzt das Verfahren eingestellt, weil kein sorgfaltswidriges Verhalten festgestellt wurde.

Lokführer ließ Kollegen in Hallwang aussteigen

In den frühen Morgenstunden des 27. September hielt sich der 38-jährige Oberösterreicher im Führerstand eines Güterzuges auf, der von Linz in Richtung Salzburg-Hauptbahnhof fuhr. Den Zug gelenkt hat sein Kollege, der ebenfalls aus Oberösterreich stammt. Der 51-Jährige ließ den im Bezirk Braunau wohnenden 38-Jährigen mitfahren, weil dessen Zug ausgefallen war und er nach Hause wollte. Den Ermittlungen zufolge vereinbarten die beiden Triebwagenführer, dass der jüngere im Gemeindegebiet von Hallwang aussteigen kann - er hatte darum gebeten.

Vom Zug erfasst und getötet

"Nach dem Auffindungsort der Leiche und der streckenbezogenen Auswertung der Fahrtaufzeichnung verließ der später Verunglückte das abbremsende Triebfahrzeug bereits zu einem Zeitpunkt, als das Fahrzeug etwa eine Geschwindigkeit von 30 km/h aufwies", erklärte der Sprecher der Staatsanwaltschaft Salzburg, Robert Holzleitner, auf Anfrage der APA. "Dabei dürfte er zu Sturz gekommen sein, wurde von Waggons des eigenen Güterzuges erfasst und tödlich verletzt."

Unmittelbar bevor der Zug zum Stillstand kam, blickte der Beschuldigte aus dem Führerstand nach hinten. Er konnte seinen Kollegen aber nicht mehr wahrnehmen. "Dieser lag bereits in einem von dort nicht mehr einsehbaren, zurückliegenden Bereich der Gleiskörper", erläuterte der Staatsanwalt. Die Leiche entdeckte der Lokführer eines entgegenkommenden Zuges.

Kein sorgfaltswidriges Verhalten

Umfassend geführte Ermittlungen hätten gezeigt, dass dem Beschuldigten kein sorgfaltswidriges Verhalten zur Last gelegt werden könne, sagte Holzleitner. Nach den - zur Zeit des Unglücks - geltenden Vorschriften sei aus betrieblichen Gründen sowohl die Mitfahrt eines Kollegen am Führerstand als auch das Aussteigen-lassen auf offener Strecke erlaubt gewesen. "Da sich beim hier verwendeten Triebfahrzeug die Türe zum Betreten und Verlassen des Fahrzeugs etwa im Bereich der Fahrzeugmitte und somit nicht bei einer der beiden Führerstände befindet, war es dem Beschuldigten schon grundsätzlich nicht möglich, das vorher abgesprochene Aussteigen des Mitfahrers im Bereich Hallwang unmittelbar zu überwachen." Beide Männer waren zum Unfallzeitpunkt Triebwagenführer der Österreichischen Bundesbahnen.

(APA)

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(Quelle: salzburg24)

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