Die Protestpickerl beziehungsweise DIN-A4 großen Plakate wurden unter anderem auf Poller, Straßenlaternen, Strommasten, Verkehrszeichen, Litfaßsäulen, Plakatwänden und Plakatständer aufgeklebt. "Der Strafantrag der Staatsanwaltschaft Salzburg wurde beim Landesgericht Salzburg eingebracht", sagte der stellvertretende Gerichtssprecher Andreas Wiesauer am Montag auf Anfrage der APA.
VGT-Aufkleber sorgten für Aufsehen
Dem Strafantrag zufolge kam es in der Nacht von 7. auf 8. Juni und am 22. Juni 2016 in der Stadt Salzburg zu den Beschädigungen zum Nachteil des Magistrats Salzburg und der Firma Progress Außenwerbung. Die Botschaft auf den Stickern samt Konterfei von Mayr-Melnhof (Überschrift: "Wanted") lautete: "Der Verdächtige betreibt im Norden von Salzburg ein Jagdgatter, in dem er Hunderte Wildschweine züchtet. Etwa 400 dieser handzahmen Tiere werden jährlich im umzäunten Gelände von Jagdhunden gehetzt und von Jagdgästen beschossen." Ein Spektakel - so der Text am Aufkleber weiter - das lediglich der Lustbefriedigung einiger Perverser diene. Ein Name einer Organisation fand sich auf den Pickerln nicht.
Sachbeschädigung durch Sticker: Richterin bietet Diversion an
Die Richterin, die für das Strafverfahren zuständig ist, hat den Angeklagten eine diversionelle Erledigung angeboten. Derjenige, der zustimmt und damit eine Schuld eingesteht, kann nach Absolvierung bestimmter Leistungen wie eine gemeinnützige Arbeit oder nach Bezahlen einer Geldbuße oder unter Verhängung einer Probezeit mit der Einstellung des Strafverfahrens rechnen.
Der Verteidiger der Angeklagten, Stefan Traxler, sagte am Montag gegenüber der APA, er habe sich noch nicht mit allen Beschuldigten beraten können, da noch einige auf Urlaub seien. Ob tatsächlich so ein hoher Schaden beim Entfernen der Pickerl bzw. Plakate entstanden ist, wie ihn die Staatsanwaltschaft beziffert hat, wird vonseiten der Verteidigung allerdings bezweifelt. "Ich habe keinen Nachweis darüber", sagte der Rechtsanwalt. Ab der Wertgrenze von 5.000 Euro kommt das Delikt schwere Sachbeschädigung zu tragen.
Strafantrag: Balluch soll Tonaufnahmen unrechtmäßig veröffentlicht haben
In dem Strafantrag wird Balluch auch das Vergehen des Missbrauchs von Tonaufnahme- und Abhörgeräten vorgeworfen. Der Vereinsobmann soll im November 2015 in Burgenland ein Gespräch mit einem Polizisten heimlich aufgezeichnet haben und dieses im Internet auf seiner Homepage und auf Facebook veröffentlicht haben.
Tierschützer vom Verein gegen Tierfabriken (VGT) haben mehrmals in Stadt und Land Salzburg gegen Gatterjagden demonstriert. Der VGT bezeichnet die Gatterjagd als Tierquälerei und fordert deshalb ein Gatterjagdverbot. Eine Wildschweinjagd in dem privaten Gatter von Mayr-Melnhof am 15. Dezember 2015 hatte zu einer Reihe gegenseitiger Anzeigen und Klagen geführt. Das Bezirksgericht Oberndorf (Flachgau) hat im Februar 2017 eine Besitzstörungsklage von Mayr-Melnhof gegen den VGT und dessen Obmann abgewiesen. Der Salzburger Jäger und Unternehmer hatte Balluch auch wegen übler Nachrede und Beleidigung geklagt. Er fordert wegen Hasspostings und diffamierender Plakate mittlerweile 100.000 Euro Schadenersatz. Der Zivilprozess am Landesgericht Salzburg ist noch anhängig.
(APA)
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- Alles zur Gatterjagd
(Quelle: salzburg24)