Fragwürdiges Geschäftsmodell

Besitzstörungsklagen in Salzburg: Hier lauern die "Abzock"-Hotspots

Eine Besitzstörungsklage ist ein Rechtsmittel gegen das unbefugte Parken auf einem Privatparkplatz. Das gewerbliche Geschäftsmodell soll nun gesetzlich abgedreht werden. (SYMBOLBILD)
Veröffentlicht: 28. August 2025 13:57 Uhr
Das Justizministerium hat Besitzstörungsklagen auf privaten Parkplätzen mit einer geplanten Gesetzesänderung den Kampf angesagt. Die Salzburger Arbeiterkammer bekommt dazu jährlich bis zu 700 Anfragen besorgter Bürgerinnen und Bürger. Die meisten "Abzock-Fallen" im Bundesland lauern in der Landeshauptstadt – wir geben euch einen Überblick.

Nach geringfügigen oder sogar erfundenen Parkvergehen werden in Österreich oftmals teure Besitzstörungsklagen von Grundeigentümern angedroht und mitunter Hunderte Euro kassiert. Dabei handelt es sich um Fälle, bei denen man etwa mit dem Auto auf einem Privatgrund hält oder wendet. Mit dem klassischen Besitzschutz im Sinne des Gesetzgebers habe das nichts mehr zu tun, argumentierten die Arbeiterkammer (AK) und der ÖAMTC schon seit Längerem und forderten den Bund zum Handeln auf. Begünstigt werde dieses Vorgehen dadurch, dass Gerichte Klagen oft recht freizügig stattgeben. Viele Fahrzeugbesitzerinnen und -besitzer würden sich dadurch unter Druck gesetzt fühlen und vorschnell zahlen.

Hunderte Anfragen bei Arbeiterkammer

"Wir bekommen dazu täglich Anfragen", schildert Bettina Pichler vom Konsumentenschutz der AK am Donnerstag im SALZBURG24-Gespräch. Das Ärgernis rund um die Besitzstörungsklagen gebe es schon seit mehreren Jahren. Bis zu 700 solcher Anfragen kommen pro Jahr im Bundesland zusammen – mit Abstand am meisten im Salzburger Stadtgebiet, betont Pichler. "Hotspots sind die Stadtteile Lehen, Elisabeth-Vorstadt und Schallmoos – konkret die Schumacherstraße, Ignaz-Harrer-Straße, Elisabethstraße und Münchner Bundesstraße." Oft seien Orte betroffen, an denen es Geschäftszeilen gebe und auf dem ersten Blick nicht zu erkennen sei, dass bei widerrechtlichem Parken eine Besitzstörungsklage droht. Dazu kommen private Parkplätze in der Schallmooser Hauptstraße und Robinigstraße. "Tatsächliche Privatparkplätze sollten mit Ketten oder anderen Beschränkungen eindeutig gekennzeichnet werden", so Pichler. "Dem Wildwuchs an Forderungen gehört ein Riegel vorgeschoben."

Es sei erforderlich, zwischen der legitimen anwaltlichen Vertretung von Eigentümern und denjenigen zu unterscheiden, die Besitzstörungsschreiben gezielt als Geschäftsmodell einsetzen. In der Kritik steht daher die gewerbliche Nutzung. Die AK ortet in diesen Fällen Abzocke.

Unterschiede zwischen Stadt und Land Salzburg

Im ländlichen Bereich komme es übrigens deutlich seltener zu Besitzstörungsklagen, erläutert die Konsumentenberaterin der AK. "Hier gibt es häufiger Verstöße gegen die Parkraumbewirtschaftung. Die Strafforderungen betragen in der Regel 80 Euro statt – wie bei Besitzstörungsklagen – 400 bis 500 Euro." Dazu gehöre etwa auch das Areal rund um das Airport-Center in Wals-Himmelreich (Flachgau).

Richtig reagieren bei Besitzstörungsklagen

Nach derzeitiger Rechtslage könne den Betroffenen nur dazu geraten werden, einen gerichtlichen Unterlassungsvergleich und die Übernahme der angemessenen Kosten anzubieten. Eine Gesetzesänderung soll dem nun ein Ende bereiten.

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Gesetzesänderung angekündigt

Justizministerin Anna Sporrer (SPÖ) will ebendiese Geschäftsmodelle von Grundbesitzern erschweren. "Maßnahmen gegen Abzocke bei Besitzstörung und gegen Abmahnmissbrauch" wurden im Regierungsprogramm angekündigt. Konkret soll die Bemessungsgrundlage für diese Klagen auf 40 Euro sinken, sodass solche Modelle nicht mehr lukrativ sind, so Sporrer. Diese Summe der vermeintlichen Ausgleichszahlung entspricht in etwa dem, was bei Verlust des Verfahrens mindestens als Ersatz der Anwaltskosten geleistet werden müsste. Wenn die Bemessungsgrundlage für solche Klagen auf 40 Euro sinkt, belaufen sich die Anwaltskosten nur mehr auf etwa ein Viertel des bisher Verlangten. Für Anwalt bzw. Klienten wäre damit kaum mehr ein Profit möglich.

Eine entsprechende Vorlage soll im Herbst im Ministerrat beschlossen werden.

(Quelle: salzburg24)

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