Das bedeutet, dass sämtliche Bürgermeister und Kommunalwahlen an diesem Tag durchgeführt werden. Sollten bei der Kür des Ortschefs in einzelnen Gemeinden Stichwahlen nötig sein, finden diese zwei Wochen später, also am 23. März statt. Als Tag der Wahlausschreibung und als Stichtag (für diverse Fristen und Wählerverzeichnisse) gilt der 19. Dezember 2013, teilte der Leiter des Wahl-Referates Michael Bergmüller mit.
Stichtag 19. Dezember
Der Stichtag, 19. Dezember 2013, ist ausschlaggebend dafür, in welcher Gemeinde man wahlberechtigt ist bzw. eine Wahlkarte für die Briefwahl angefordert werden muss. Das heißt, zuständig ist jene Gemeinde, in deren Wählerverzeichnis der Wahlberechtigte am 19. Dezember 2013 eingetragen ist. Wer zwischen 20. Dezember 2013 und 9. März 2014 innerhalb von Salzburg übersiedelt ist nur für die Gemeindevertretungs- und Bürgermeisterwahl seiner früheren Heimatgemeinde wahlberechtigt. Wer in dieser Zeit aus einem anderen Bundesland nach Salzburg zieht, ist bei den Gemeindewahlen nicht wahlberechtigt. (red./APA)
(Quelle: salzburg24)